FAQs - Häufig gestellte Fragen

Sie sind Professor*in, Promovierende*r oder Promotionsinteressierte*r und haben Fragen rund um die Themen Mitgliedschaft und Promotion (kooperativ oder nach eigenem Promotionsrecht) am Promotionskolleg NRW? Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zu diesen Themen mit den dazugehörigen Antworten. 

Professor*innen

Mitgliedschaft im PK NRW

Welche Möglichkeiten der Mitwirkungen am PK NRW bestehen als Professor*in?

Professor*innen der staatlichen bzw. staatlich refinanzierten Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Nordrhein-Westfalen sowie Professor*innen von Universitäten in NRW, die am PK NRW und der Betreuung von Promotionen des PK NRW mitwirken möchten, haben hierzu folgende Möglichkeiten:

  • professorale Mitgliedschaft
  • assoziierte*r Professor*in oder
  • universitäre*r Kooperationspartner*in.

Professorales Mitglied einer Abteilung werden Sie, wenn Sie promovierte*r Professor*in bzw. habilitierte*r Mitarbeiter*in an einer HAW oder Universität in NRW sind und die Anforderungen an eine professorale Mitgliedschaft im PK NRW erfüllen. Die Mitgliedschaft gilt für fünf Jahre.

Assoziierte Professor*in werden Sie, wenn Sie die Anforderungen für eine professorale Mitgliedschaft nicht umfassend erfüllen. Sie werden dann einmalig für fünf Jahre assoziierte Professor*in und am PK NRW als Angehörige*r geführt.

Universitäre*r Kooperationspartner*in werden Sie als promovierte*r Professor*in einer Universität auf formlosen Antrag. Sie werden dann als Angehörige*r im PK NRW geführt. Kontaktieren Sie bei Interesse das Direktorium oder die Koordination der Abteilung, in der Sie mitarbeiten möchten. 

Die Statusgruppen unterscheiden sich hinsichtlich der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts sowie der Möglichkeiten, an der Betreuung von Promotionen mitzuwirken. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt „PK NRW – Aufnahme und Mitwirkung“.

Wie stelle ich einen Antrag auf Mitgliedschaft im PK NRW?

Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal des Promotionskollegs NRW. Aktuell werden aufgrund des Aufnahmemoratoriums in der Folge des Gutachtens des Wissenschaftsrats zum PK NRW keine neuen Anträge auf Aufnahme als professorales Mitglied bzw. assoziierte*r Professor*in angenommen.

Das Aufnahmemoratorium wird vsl. zum 01. April 2023 aufgehoben. Über die aktuellen Entwicklungen informieren wr Sie auf unserer Website.

Was bedeutet eine Aufnahme als assoziierte*r Professor*in?

Liegen die Voraussetzungen für eine professorale Mitgliedschaft nicht vor, kann der Vorstand unter Hinzuziehung fachwissenschaftlicher Expertise aus den Abteilungen des Promotionskollegs NRW einmalig eine Aufnahme als assoziierte*r Professor*in für die Dauer von fünf Jahren aussprechen. Eine Überprüfung Ihres Status erfolgt spätestens nach Ablauf der fünf Jahre oder auf Antrag, sobald Sie die Kriterien für eine professorale Mitgliedschaft erfüllen.

Die Mitwirkung als assoziierte*r Professor*in ermöglicht die Betreuung von kooperativen Promotionen. Die Betreuung von Promotionen nach eigenem Promotionsrecht erfolgt gemeinsam in einem Team aus mehreren Hochschullehrenden, von denen mind. eine Person professorales Mitglied am PK NRW sein muss.

Mein Antrag auf professorale Mitgliedschaft in einer Abteilung wurde abgelehnt. Was bedeutet das für mich?

Wurden Sie weder als professorales Mitglied noch als assoziierte*r Professor*in aufgenommen, können Sie sich nach Erfüllung der Mitgliedschaftskriterien erneut bewerben.

Die Beteiligung am wissenschaftlichen Austausch ist auch für Professor*innen aus Hochschulen möglich, die nicht Mitglied oder Angehörige sind (Gaststatus). Die Entscheidung treffen die Abteilungen.

Was kostet die Mitgliedschaft im PK NRW?

Die Mitgliedschaft oder Kooperationspartnerschaft im PK NRW ist für Professor*innen kostenlos.

Ich erhalte keine Unterstützung von der Hochschulleitung. Kann ich trotzdem am PK NRW mitwirken?

Eine der Voraussetzungen für eine Mitwirkung ist die Entsendung durch die Hochschulleitung, was durch ein entsprechendes Schreiben bestätigt wird. Ist die Hochschule nicht bereit, ein solches Bestätigungsschreiben vorzulegen, können Sie leider nicht im PK NRW mitwirken.

Mein Forschungsschwerpunkt ist in keiner Abteilung vertreten. Wie kann ich dennoch im PK NRW mitwirken?

Wenn Ihr Forschungsgebiet nicht in einer Abteilung vertreten ist, gibt es unter Umständen die Möglichkeit, das Thema in eine bereits bestehende Abteilung zu integrieren. Bitte treten Sie in Kontakt mit der Geschäftsführerin, Dr. Carolin Schuchert (carolin.schuchert@gi-nrw.de) oder dem Vorsitzenden des Vorstandes, Prof. Dr. Martin Sternberg (martin.sternberg@gi-nrw.de).

Mitgliedschaftskriterien

Was sind die Kriterien für eine professorale Mitgliedschaft?

Sie können professorales Mitglied einer Abteilung des PK NRW werden, wenn Sie promovierte*r Professor*in oder habilitierte*r Mitarbeiter*in einer Trägerhochschule oder einer Universität in Nordrhein-Westfalen sind und an Promotionsverfahren des PK NRW mitwirken möchten. Voraussetzung für eine Aufnahme als professorales Mitglied sind die Entsendung durch die Hochschulleitung, Erfahrung in der fachlichen Betreuung von Promotionen sowie die aktive wissenschaftliche Betätigung in einem am PK NRW vertreten Forschungsbereich. Letztere ist durch die Erfüllung des Publikations- sowie des Drittmittelkriteriums in einem von Ihnen festzulegenden Bezugszeitraum von drei, vier oder fünf Jahren nachzuweisen.

Das Publikationskriterium sieht vor, dass im gewählten Bezugszeitraum mindestens eine Veröffentlichung einer von Fachwissenschaftler*innen begutachteten Publikation in anerkannten Organen im Durchschnitt pro Jahr nachzuweisen ist. Das Drittmittelkriterium sieht zudem vor, dass im selben Bezugszeitraum kompetitiv eingeworbene, forschungsbezogene Drittmittel im Umfang von mindestens 100 TEUR pro Jahr im Durchschnitt in den Lebens-, Natur- oder Ingenieurwissenschaften bzw. 50 TEUR pro Jahr im Durchschnitt in anderen Fachgebieten nachgewiesen werden müssen.

Die Mitgliedschaft wird über das Online-Portal beantragt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie nach Aufhebung des Moratoriums.

Details entnehmen Sie bitte der Mitgliederordnung des PK NRW.

Wie werden Drittmittel verstanden?

Drittmittel werden verstanden als kompetitiv eingeworbene, forschungsbezogene Drittmittel nach § 71 HG. Angerechnet werden kompetitiv eingeworbene Drittmittel, auch aus bewilligten Projekten des Landes, sofern die Gelder nicht pauschal an die Hochschulen vergeben wurden.

Als „kompetitiv eingeworben“ gilt ein von einem privaten Unternehmen, einer Organisation oder einem Verband ohne wettbewerbliche Ausschreibung vergebenes Forschungsprojekt nur dann, wenn es aufgrund der individuellen wissenschaftlichen Kompetenz an genau die Person oder das Team vergeben wurde.

Die Höhe der so eingeworbenen Drittmittel muss durch die Verwaltung Ihrer Hochschule bestätigt werden. Bei gemeinschaftlich eingeworbenen Drittmitteln wird der Anteil gezählt, der auf die antragstellende Person entfällt.

Details entnehmen Sie bitte der Mitgliederordnung des PK NRW.

Welche Publikationen zählen?

Es werden solche Publikationsleistungen anerkannt, die von Fachwissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftlern begutachtet wurden und in anerkannten Organen erschienen sind.

In Abhängigkeit von der Fächerkultur können alternativ zu den begutachteten Publikationen andere wissenschaftliche Leistungen, z.B. in fachlich einschlägigen oder durch fachlich einschlägige Medien, eingeladene begutachtete Vorträge, Monographien oder wissenschaftliche Herausgebertätigkeiten, herangezogen werden.

Eine Habilitation kann bis maximal fünf Jahre nach Abschluss als Erfüllung der Publikationsleistung angerechnet werden. Erteilte Patente können als Äquivalent für maximal ein Viertel der erforderlichen Publikationen angerechnet werden.

Details entnehmen Sie bitte der Mitgliederordnung des PK NRW.

Was bedeutet "Betreuungserfahrung"?

Unter Betreuungserfahrung werden angemessene Erfahrungen bei der fachlichen Promotionsbetreuung verstanden, die nach der eigenen Promotion erworben wurden. Diese können durch eine Beteiligung an universitären Promotionen oder durch Beteiligung an Promotionen des Promotionskollegs NRW oder vergleichbarer Organisationen erworben sein.

Kann ich professorales Mitglied in einer Abteilung des PK NRW werden, wenn ich nicht promoviert bin?

Leider können Sie im PK NRW ohne eine abgeschlossene Promotion nicht Mitglied werden. Die Aufnahme in eine Abteilung als professorales Mitglied oder assoziierte*r Professor*in ist nur mit Promotion möglich.

Ich habe nicht die erforderliche Summe an Drittmitteln eingeworben. Was bedeutet das für eine Aufnahme im PK NRW?

Wenn Sie die erforderliche Drittmittelsumme um nicht mehr als 10% unterschreiten, kann dies durch besondere und über das geforderte Maß hinausgehende Leistungen im Bereich Publikationen ausgeglichen werden.

In Einzelfällen, falls in dem betroffenen Fach die Einwerbung von Drittmitteln in der erforderlichen Höhe nur sehr schwer möglich ist, kann auch eine Unterschreitung der geforderten Summe von mehr als 10 % durch eine Verdopplung des nachzuweisenden Maßes an Publikationen ausgeglichen werden. Dies ist schriftlich zu begründen.

Liegen die Voraussetzungen für eine professorale Mitgliedschaft auch dann nicht vor, kann der Vorstand unter Hinzuziehung fachwissenschaftlicher Expertise aus den Abteilungen des Promotionskollegs NRW einmalig eine Aufnahme als assoziierte*r Professor*in für die Dauer von fünf Jahren aussprechen.

Ich habe nicht genug Veröffentlichungen. Was bedeutet das für eine Aufnahme im PK NRW?

Für eine Aufnahme als professorales Mitglied ist bei Antragstellung für den gewählten Bezugszeitraum mindestens eine Veröffentlichung einer von Fachwissenschaftler*innen begutachteten Publikation pro Jahr im Durchschnitt in anerkannten Organen nachzuweisen.

Alternativ zu den begutachteten Publikationen können in Abhängigkeit von der Fächerkultur andere wissenschaftliche Leistungen herangezogen werden. Hierzu zählen z.B. Veröffentlichungen in fachlich einschlägigen oder durch fachlich einschlägige Medien, eingeladene begutachtete Vorträge, Monographien oder wissenschaftliche Herausgebertätigkeiten. Auch eine Habilitation kann als Erfüllung der Publikationsleistung angerechnet werden, allerding nur bis maximal fünf Jahre nach Abschluss. Erteilte Patente können als Äquivalent für maximal ein Viertel der erforderlichen Publikationen angerechnet werden.

Liegen die Voraussetzungen für eine professorale Mitgliedschaft dennoch nicht vor, kann der Vorstand unter Hinzuziehung fachwissenschaftlicher Expertise aus den Abteilungen des Promotionskollegs NRW einmalig eine Aufnahme als assoziierte*r Professor*in für die Dauer von fünf Jahren aussprechen.

Ich habe noch keine Betreuungserfahrung in der Betreuung von Promotionen. Kann ich trotzdem Mitglied im PK NRW werden?

Neben der Einwerbung von Drittmitteln und dem Nachweis von Publikationen sind angemessene Erfahrungen bei der fachlichen Betreuung von Promotionen Voraussetzung für eine professorale Mitgliedschaft im PK NRW. Diese Erfahrungen müssen nach der eigenen Promotion erworben sein, bspw. durch eine Beteiligung an universitären Promotionen oder durch Beteiligung an Promotionen des PK NRW oder vergleichbarer Organisationen. Es können auch einschlägige Schulungen als ein Beitrag zur Sammlung von Erfahrungen angerechnet werden.

Liegt keine bzw. nicht ausreichend Betreuungserfahrung vor, kann der Vorstand unter Hinzuziehung fachwissenschaftlicher Expertise aus den Abteilungen des PK NRW einmalig eine Aufnahme als assoziierte*r Professor*in für die Dauer von fünf Jahren aussprechen. Die Aufnahme als assoziierte*r Professor*in ermöglicht die Betreuung von kooperativen Promotionen. Eine Mitwirkung an der Betreuung von Promotionen nach eigenem Promotionsrecht ist in der Funktion eines*r Mentors*in möglich, gemeinsam in einem Team aus mehreren Hochschullehrenden. Durch den Promotionsausschuss können dem*r Mentor*in auch Betreuungsaufgaben übertragen werden.

Betreuung von Promotionen

Wann darf ich am PK NRW Promotionen betreuen?

Die Betreuung am PK NRW wird in der Rahmenpromotionsordnung (RPO) geregelt und erfolgt durch ein Betreuungsteam aus drei Professor*innen (RPO, § 7), das durch den Promotionsausschuss der zuständigen Abteilung bestellt wird.

Zwei der drei Betreuungspersonen müssen professorales Mitglied des PK NRW sein. Auch ein*e Professor*in, die bzw. der an einer promotionsberechtigten Einrichtung das Promotionsrecht ausübt und ein für das Promotionsvorhaben relevantes Fach vertritt, kann als zweite Betreuungsperson eingesetzt werden. Die dritte Person kann professorales Mitglied oder assoziierte*r Professor*in des PK NRW sein, oder auch als Professor*in oder Privatdozent*in einer Hochschule außerhalb des Promotionskollegs angehören, an der sie das Promotionsrecht ausübt. Diese dritte Person übernimmt i.d.R. die Funktion eines*r Mentors*in und begleitet das Verfahren. Durch den Promotionsausschuss können ihr auch Betreuungsaufgaben übertragen werden.

Mein*e Doktorand*in promoviert derzeit kooperativ, möchte aber in ein Promotionsprogramm wechseln. Was ist hierbei zu beachten?

Ein Wechsel von einer bislang kooperativen Promotion in die Promotion nach eigenem Promotionsrecht ist möglich, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, ein Exposé des Promotionsvorhabens vorliegt und Ihre Betreuungszusage als professorales Mitglied des PK NRW vorliegt. Zudem gilt, dass sich Promovierende, die von einer Abteilung des PK NRW zur Promotion angenommen werden möchten, als Doktorand*in zunächst an der Trägerhochschule, an der das Promotionsvorhaben durchgeführt wird, sowie anschließend auch im PK NRW einschreiben müssen.

Für die Einschreibung am PK NRW ist neben dem Nachweis über die Einschreibung an der Hochschule auch der Nachweis über die Annahme als Doktorand*in am PK NRW zu erbringen. Die Annahme als Doktorand*in erfolgt auf Antrag der*des Promovierenden beim Promotionsausschuss der entsprechenden Abteilung des PK NRW. Dem Antrag sind die in der Rahmenpromotionsordnung (RPO) in § 6 Abs. 3 genannten Unterlagen beizufügen. Sofern die Abteilung mehrere Promotionsprogramme anbietet, muss angegeben werden, welches Programm absolviert werden soll.

Die Entscheidung über die Annahme als Doktorand*in trifft der Promotionsausschuss der zuständigen Abteilung. Dieser trifft auch die Entscheidung über Art und Umfang etwaiger Auflagen, die als Nachweis der Eignung für das Promotionsverfahren erfüllt sein müssen sowie über die Anerkennung von Leistungen, die außerhalb des Promotionsprogramms erbracht wurden. Näheres hierzu regeln die Promotionsordnungen der Abteilungen (APO).

Der Promotionsausschuss ist zudem für die Bestellung der Betreuungspersonen zuständig. Jede*r Doktorand*in wird durch ein Betreuungsteam aus drei Personen betreut (RPO, § 7).

Bin ich als Betreuungsperson gleichzeitig auch Gutachter*in im Promotionsverfahren?

Als Betreuende*r sind Sie nicht automatisch Gutachter*in für das von Ihnen betreute Promotionsvorhaben. Als betreuendes professorales Mitglied können Sie vom Promotionsausschuss der Abteilung als Gutachter*in bestellt werden. Laut Rahmenpromotionsordnung muss jedoch für jede begutachtende Person, die Teil des Betreuungsteams ist, eine zusätzliche Person zur Begutachtung hinzugezogen werden, die in keiner wissenschaftlichen Kooperationsbeziehung zu der*dem Promovierenden steht.


Promovierende

Promotion am und mit dem PK NRW – Allgemeines

Welche Optionen zur Promotion bietet das PK NRW an?

Am Promotionskolleg NRW bestehen zwei Möglichkeiten zu promovieren:

  • die strukturierte Promotion in einem Promotionsprogramm nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW und
  • die Promotion in Kooperation mit einer promotionsberechtigten Hochschule/Universität (kooperative Promotion)

Beide Wege der Promotion vereint, dass theorie- und anwendungsbezogene Forschung miteinander kombiniert werden.

Die Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW wird voraussichtlich ab dem Sommersemester 2023 möglich sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer strukturierten Promotion nach eigenem Promotionsrecht und einer kooperativen Promotion?

Bei einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht werden Promovierende des PK NRW im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms einer Abteilung in einem zeitlich begrenzten Rahmen zum Doktortitel geführt. Dabei werden die Promovierenden von einem Team aus mehreren Hochschullehrenden betreut, intensiv und zielgerichtet bei ihrem Promotionsvorhaben begleitet und optimal auf ihren weiteren Karriereweg vorbereitet.

Bei einer kooperativen Promotion profitieren Promovierende in besonderem Maße von den Stärken zweier Hochschulformen, indem sie gleichermaßen von einer Betreuungsperson an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) und einer an der kooperierenden Universität betreut werden. Ferner sind sie in die unterschiedlichen Hochschulkulturen von HAW und Universität mit ihren jeweiligen Netzwerkstrukturen eingebunden, die ihnen wichtige Impulse für ihr Promotionsvorhaben und ihre weitere Karriereplanung bieten.

Ich denke über eine Promotion nach und suche Beratung zu dem Thema. An wen wende ich mich mit grundsätzlichen Fragen zur Promotion?

Die Erstberatung von Promotionsinteressierten findet an unseren Trägerhochschulen statt, die Absolvent*innen Anlaufstellen bieten, die sie beraten und dabei unterstützen, das Vorhaben Promotion für sich richtig einzuschätzen und eine persönliche Entscheidung zu treffen.

Bei grundsätzlichen Fragen zur Promotion (etwa der Suche nach einem Thema oder einer Betreuungsperson, Finanzierungsoptionen) wenden Sie sich bitte an die Anlaufstellen an der jeweiligen HAW.

Bei konkreten Fragen zum Angebot des PK NRW, den Abteilungen und ihren Promotionsprogrammen oder zur Mitgliedschaft im PK NRW wenden Sie sich gerne an uns.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Promotion am PK NRW erfüllen?

Grundsätzlich müssen alle Voraussetzungen nach § 67 (4) des Hochschulzukunftsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2014 erfüllt sein. Demnach berechtigt i.d.R. der Masterabschluss einer HAW oder Universität zur Promotion.

Bei einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW können in den Promotionsordnungen der Abteilungen sowie durch die Promotionsausschüsse weitere, ggf. individuelle Anforderungen, die die Eignung zur Promotion erkennen lassen, festgelegt werden. Bei weiteren Fragen wird Sie das PK NRW gerne beraten. Die Ordnungen werden aktuell diskutiert und verabschiedet.

Bei einer kooperativen Promotion können die Promotionsordnungen der Universitäten den Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, verlangen.

Wie finde ich eine Betreuungsperson am PK NRW?

Recherchieren Sie auf unseren Abteilungsseiten, welches unserer professoralen Mitglieder oder assoziierten Professor*innen für die Betreuung Ihres Promotionsprojektes thematisch infrage kommt.

Für die erste Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, eine E-Mail an die*den Professor*in zu richten, in der Sie um einen Gesprächstermin bitten, sich kurz vorstellen und Ihr Promotionsvorhaben skizzieren. Wenn möglich, fügen Sie Ihrer Anfrage ein Exposé Ihres Promotionsvorhabens bei. Bei Fragen nehmen Sie auch gern Kontakt mit der jeweiligen Koordination der Abteilung auf.

Wo finde ich die für mich gültige Promotionsordnung?

Bei einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW gilt die jeweilige Promotionsordnung der Abteilung, in der das Promotionsprogramm durchgeführt wird.Sobald die Abteilungsräte die Promotionsordnungen für ihre Abteilungen verabschiedet haben, werden diese in den Amtlichen Mitteilungen des PK NRW sowie auf den Abteilungsseiten veröffentlicht. Bindend ist jeweils die in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlichte Fassung.

Bei einer kooperativen Promotion ist die Promotionsordnung der Universität, mit der Sie zusammenarbeiten, maßgeblich.

Mitgliedschaft im PK NRW

Wann und wie werde ich Mitglied im PK NRW?

Um promovieren zu können, müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Promotion nach § 67 (4) HG NRW erfüllen. 

Möchten Sie nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW promovieren, werden Sie automatisch Mitglied des Promotionskollegs NRW, sobald Sie an der Hochschule, an der Sie das Promotionsvorhaben durchführen, und am PK NRW erfolgreich als Doktorand*in eingeschrieben sind.
Voraussetzung für die Einschreibung an der HAW ist, dass Sie eine Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds des PK NRW erhalten haben.
Für die Einschreibung am PK NRW müssen Sie sich vorab für ein Promotionsprogramm einer Abteilung entschieden haben und in dieser Abteilung einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in stellen. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal des PK NRW. Über Ihren Antrag entscheidet der für das Programm zuständige Promotionsausschuss.
Welche Unterlagen für die Annahme bzw. Einschreibung als Doktorand*in jeweils einzureichen sind, wird in den jeweiligen Ordnungen geregelt (Abteilungspromotions-, Einschreibeordnung). In den kommenden Wochen ist mit der Verabschiedung und dem Inkrafttreten der entsprechenden Ordnungen zu rechnen. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Wenn Sie kooperativ am PK NRW promovieren möchten und eine Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds oder einer assoziierten Professorin bzw. eines assoziierten Professors einer Abteilung erhalten haben, können Sie über das Online-Portal des Promotionskollegs NRW einen Antrag auf Mitgliedschaft im PK NRW und einer Abteilung stellen. Der Vorstand entscheidet zeitnah über Ihren Antrag auf Grundlage der fachwissenschaftlichen Bewertung des Empfehlungsausschusses. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.

Wenn Sie weder kooperativ noch nach dem eigenen Promotionsrecht des PK NRW promovieren möchten, können Sie kein Mitglied im PK NRW werden.

Was kostet die Mitgliedschaft im PK NRW?

Die Mitgliedschaft im PK NRW ist für Doktorand*innen kostenlos.

Kann ich im PK NRW Mitglied werden, wenn ich noch keine*n Betreuer*in gefunden habe?

Um als kooperativ Promovierende*r Mitglied des PK NRW zu werden, müssen Sie eine Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds oder einer*eines assoziierten Professors*in des PK NRW vorweisen. Die Mitgliedschaft im PK NRW gilt für die Dauer der Promotionsphase und endet mit der Veröffentlichung der Dissertation bzw. Aushändigung der Urkunde.

Auch wenn Sie nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW promovieren, ist eine Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds des PK NRW Voraussetzung. Maßgeblich ist für Sie der Prozess der Annahme und Einschreibung. Sofern Sie es nicht bereits sind, werden Sie automatisch Mitglied des Promotionskollegs NRW, sobald Sie an der Hochschule, an der Sie das Promotionsvorhaben durchführen, und am PK NRW erfolgreich als Doktorand*in eingeschrieben sind. Die Mitgliedschaft im PK NRW gilt für die Dauer der Einschreibung bzw. der Promotionsphase und endet mit der Veröffentlichung der Dissertation bzw. Aushändigung der Urkunde.

Wann endet die Mitgliedschaft im PK NRW?

Im Rahmen der Promotion nach eigenem Promotionsrecht ist die Einschreibung als Doktorand*in i.d.R. auf fünf Jahre befristet. Die mögliche Dauer einer Verlängerung der Einschreibung ist in den jeweiligen Promotionsordnungen der Abteilungen festgelegt. Die Mitgliedschaft im PK NRW gilt für die Dauer der Einschreibung bzw. der Promotionsphase und endet mit der Veröffentlichung der Dissertation bzw. Aushändigung der Urkunde.

Als Doktorand*in in einem kooperativen Promotionsvorhaben gilt die Mitgliedschaft im PK NRW für die Dauer Ihrer Promotionsphase und endet mit der Veröffentlichung der Dissertation bzw. Aushändigung der Urkunde.

Kann ich mich erneut bewerben, wenn mein Antrag auf Mitgliedschaft im PK NRW abgelehnt wurde?

Sie können sich erneut bewerben, sobald Sie die Anforderungen an eine Mitgliedschaft im PK NRW erfüllen.

Promotion mit dem PK NRW nach eigenem Promotionsrecht

Kann ich auch als Absolvent*in einer Universität im Rahmen der strukturierten Promotion mit dem PK NRW promovieren?

Die strukturierte Promotion im Rahmen der Promotionsprogramme des PK NRW steht Ihnen selbstverständlich auch als Absolvent*in einer Universität offen. Maßgeblich ist, dass die Betreuung durch ein Team aus Hochschullehrenden erfolgt, das mindestens ein professorales Mitglied des PK NRW enthält.

Was ist für mich bei einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht maßgeblich – Mitgliedschaft oder Einschreibung?

Für die Promotion nach eigenem Promotionsrecht ist maßgeblich, dass Sie sich sowohl an der HAW, an der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen, als auch am PK NRW zur Promotion einschreiben. Mit erfolgter Einschreibung im PK NRW werden Sie automatisch Mitglied des PK NRW, sofern Sie dies nicht bereits sind. Die maßgebliche Hochschule für die Einschreibung ist diejenige, an der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen und an der mindestens eine Ihrer professoralen Betreuungspersonen beheimatet ist.

Wie und wann erfolgt die Einschreibung an der HAW?

Erste Einschreibungen werden vsl. ab dem Sommersemester 2023 möglich sein. Informationen zu den ersten Schritten im Promotionsprozess finden Sie hier. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Werden bei der strukturierten Promotion mit dem PK NRW Semesterbeiträge fällig?

Die Mitgliedschaft und Einschreibung am PK NRW ist für Doktorand*innen kostenlos. An Ihrer HAW fallen unter Umständen semesterweise Sozialbeiträge für die Einschreibung zur Promotion an. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Studierendensekretariaten bzw. Graduierteneinrichtungen der jeweiligen HAW.

Wie setzt sich ein Promotionsprogramm zusammen?

Die Programme werden von den Abteilungen angeboten und sind i.d.R. auf drei Jahre ausgelegt. Sie beinhalten einen Pflicht- und einen Wahl(pflicht-)bereich, wodurch neben vertiefenden fach- und interdisziplinären Veranstaltungen auch überfachliche Weiterbildungsangebote und Möglichkeiten zum wissenschaftlichen Austausch in die verschiedenen Promotionsphasen integriert werden können. Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen erhalten Sie auf den Seiten der Abteilungen.

Kann die Promotion im Rahmen eines Promotionsprogramms am PK NRW auch berufsbegleitend erfolgen?

Eine strukturierte Promotion am PK NRW ist grundsätzlich berufsbegleitend möglich.

Die Promotionsprogramme sind auf drei Jahre angelegt. Was passiert, wenn meine Promotion länger als drei Jahre dauert?

Formal stellt eine Promotionsdauer über drei Jahren kein Problem dar. Ihre Annahme als Doktorand*in am PK NRW ist zunächst auf fünf Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden, sofern abzusehen ist, dass Ihr Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Promotionsordnung.

Kooperative Promotion mit dem PK NRW

Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft im PK NRW als kooperativ Promovierende*r?

Ergänzend zu den Angeboten der kooperierenden Universität, bietet Ihnen die Mitgliedschaft im PK NRW Forschungsperspektiven und -impulse im Profil der HAW, Erfahrungsaustausch, Vernetzung und Betreuung im Bereich anwendungsbezogener Forschung sowie weitere Unterstützungs- und Serviceangebote.

Wenn ich kein Mitglied im PK NRW bin, kann ich dann kooperativ promovieren?

Eine kooperative Promotion ist grundsätzlich unabhängig von einer Mitgliedschaft im PK NRW. Die Mitgliedschaft im PK NRW bietet Ihnen jedoch eine qualitativ hochwertige Betreuung mit Zugang zu aktueller anwendungsbezogener Forschung, gute Vernetzungsmöglichkeiten in der Scientific Community sowie vielfältige fachliche wie überfachliche Unterstützungs- und Serviceangebote.

Erhalte ich bei einer kooperativen Promotion auch einen Doktorgrad der HAW?

Der Doktorgrad wird von einer promotionsberechtigten Einrichtung, in der Regel einer Universität, vergeben. Der akademische Grad „Doktor“ wird dabei um die jeweilige Fachrichtung ergänzt (z.B. Dr. rer. nat., Dr.-Ing. oder Dr. phil.). An einigen Universitäten wird alternativ auch der Ph.D. als akademischer Grad angeboten. Da die einzelnen HAW in Nordrhein-Westfalen nicht promotionsberechtigt sind, erfolgt bei der kooperativen Promotion die Vergabe des Doktorgrades ausschließlich über die kooperierende promotionsberechtigte Einrichtung.

Muss ich mich an der HAW und der Universität einschreiben und werden dort Semesterbeiträge fällig?

Ob Sie sich an beiden Hochschulen einschreiben müssen oder eine andere Form der Registrierung vorgesehen ist, hängt von der jeweiligen HAW und Universität ab. In jedem Fall sollten Sie sich frühestmöglich an der universitären Fakultät als Doktorand*in annehmen lassen. Die Graduierten- und Serviceeinrichtungen der jeweiligen Universität und HAW beraten Sie hierzu gerne.

Ob für Sie Beiträge an den Hochschulen anfallen, hängt ebenfalls von der Art der Registrierung dort ab. Informationen hierzu erhalten Sie bei den Studierendensekretariaten der kooperierenden Universität und HAW.

Kann ich auch als Absolvent*in einer Universität kooperativ am PK NRW promovieren?

Auch als Absolvent*in einer Universität können Sie kooperativ promovieren. Wenn Sie Interesse an einer kooperativen Promotion mit dem PK NRW haben und Fragen zu einer Abteilung oder der Mitgliedschaft am PK NRW haben, treten Sie bitte mit der Koordination der thematisch passenden Abteilung in Kontakt. Diese berät Sie gern.

Mein Antrag auf Mitgliedschaft im PK NRW wurde abgelehnt. Kann ich jetzt nicht mehr kooperativ promovieren?

Eine kooperative Promotion ist grundsätzlich unabhängig von einer Mitgliedschaft im PK NRW. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben.

Welche Veranstaltungen muss ich als kooperativ Promovierende*r besuchen?

Die angebotenen Veranstaltungen des PK NRW (z. B. das überfachliche Workshopprogramm) und der Abteilungen stehen kooperativ Promovierenden offen, sind für sie in der Regel aber optional. Welche Qualifizierungselemente Sie darüber hinaus benötigen und besuchen sollten, legen Sie gemeinsam mit Ihren Betreuungspersonen fest.

Die Promotionsordnungen der Universitäten können für die Annahme als Doktorand*in den Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, verlangen. Zudem können durch die Integration in ein Promotionsprogramm weitere Pflichtveranstaltungen hinzukommen. Eine gegenseitige Anerkennung von Leistungen, die an den HAW, dem PK NRW und den Abteilungen sowie an den Universitäten erworben werden, wird angestrebt.

Ich habe mit einer kooperativen Promotion begonnen, promoviere jetzt aber nicht mehr mit einer HAW. Kann ich weiterhin Mitglied am PK NRW bleiben?

Das ist nicht möglich, da die Mitgliedschaft im PK NRW an eine Promotion unter Einbezug eines professoralen Mitglieds mindestens einer Träger-HAW geknüpft ist.