Organe und Ämter

Für die Aufgabenerfüllung und -wahrnehmung sind die Organe der Abteilung verantwortlich. Darüber hinaus werden in der Abteilung mehrere Ämter wahrgenommen.

Direktorium

Das Direktorium ist Ansprechpartner für alle Anliegen der Abteilung. Es wird aus dem Kreis der professoralen Mitglieder der Abteilung gewählt und seine Amtszeit beträgt drei Jahre.

 

Prof. Dr.-Ing. Ulrike Stöckert

Direktorin


stoeckert@fh-aachen.de

FH Aachen

 

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Prof. Dr.-Ing. Anke Fissabre

Stellv. Direktorin


fissabre@fh-aachen.de

FH Aachen

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Prof. Dr.-Ing. Uta Pottgiesser

Stellv. Direktorin


uta.pottgiesser@th-owl.de

TH Ostwestfalen-Lippe


Promovierendensprecher*innen

Die Promovierendensprecher*innen sind Ansprechpartner*innen für die Promovierenden der Abteilung und vertreten ihre Interessen innerhalb der Abteilung und gegenüber dem Vorstand des Promotionskollegs NRW. Sie sind zugleich die gewählten Vertreter*innen der Gruppe der Promovierenden im Abteilungsrat.

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Christian Bedbur

Stellv. Promovierendensprecher


c.bedbur@fh-aachen.de

FH Aachen

Torsten Merkens

Promovierendensprecher


merkens@fh-aachen.de

FH Aachen


Abteilungsrat

Der Abteilungsrat ist für die Belange und Aufgaben auf Ebene der Abteilung zuständig. Er besteht aus gewählten Vertreter*innen des Kreises der Professor*innen, der Doktorand*innen und des Kollegpersonals der Abteilung, wobei die Professor*innen die Mehrheit haben.

Gruppe der professoralen Mitglieder

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Prof. Dr. Bernd Döring


FH Aachen

 

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Prof. Dr. Markus Grömping


FH Aachen

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Prof. Dr. Helmut Hachul


FH Dortmund

Prof. Dr. Gunnar Heydenreich


TH Köln

Prof. Dr. techn. Felix Meckmann


HS Ruhr West

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Prof. Dr. Thomas Uibel


FH Aachen

Gruppe der Promovierenden

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Christian Bedbur


FH Aachen

Torsten Merkens


FH Aachen

Gruppe des Kollegpersonals

Britta Köhler-Hoff


britta.koehler@gi-nrw.de

Promotionskolleg NRW

Aufgaben des Abteilungsrats

Als dezentrales Organ des Promotionskollegs NRW hat der Abteilungsrat gemäß § 26 der Verwaltungsvereinbarung folgende Aufgaben:

  • Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Abteilung, für die nicht die Zuständigkeit der Direktorin oder des Direktors oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist
  • Zuständigkeit in allen Promotionsstudien betreffenden Angelegenheiten
  • Erlass der Abteilungsordnung, der Promotionsordnung und der sonstigen Ordnungen der Abteilung

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte der Abteilung wirkt auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Abteilung hin. Sie wird vom Abteilungsrat aus dem Kreis aller weiblichen Mitglieder der Abteilung gewählt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.

Britta Köhler-Hoff

Gleichstellungsbeauftragte


britta.koehler@gi-nrw.de

Promotionskolleg NRW


Empfehlungsausschuss

Der Empfehlungsausschuss erarbeitet gemäß § 5 der Rahmenabteilungsordnung eine fachwissenschaftliche Bewertung für die Aufnahme von Mitgliedern und Angehörigen in die Abteilung. Er wird vom Abteilungsrat gewählt.


Britta Köhler-Hoff, M.A.

Koordination der Abteilung Bau und Kultur

+49 234 32 10172

britta.koehler@gi-nrw.de

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