Organe und Ämter

Für die Aufgabenerfüllung und -wahrnehmung sind die Organe der Abteilung verantwortlich. Darüber hinaus werden in der Abteilung mehrere Ämter wahrgenommen.

Direktorium

Das Direktorium ist Ansprechpartner für alle Anliegen der Abteilung. Es wird aus dem Kreis der professoralen Mitglieder der Abteilung gewählt und seine Amtszeit beträgt drei Jahre.

 

Prof. Dr. Rainer Herpers

Direktor


rainer.herpers@h-brs.de

HS Bonn-Rhein-Sieg

Prof. Dr. Thomas Bartz-Beielstein

Stellv. Direktor


thomas.bartz-beielstein@th-koeln.de

TH Köln


Promovierendensprecher*innen

Die Promovierendensprecher*innen sind Ansprechpartner*innen für die Promovierenden der Abteilung und vertreten ihre Interessen innerhalb der Abteilung und gegenüber dem Vorstand des Promotionskollegs NRW. Sie sind zugleich die gewählten Vertreter*innen der Gruppe der Promovierenden im Abteilungsrat.

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Sowmya Chandrasekaran

Promovierendensprecherin


sowmya.chandrasekaran@th-koeln.de

TH Köln


Abteilungsrat

Der Abteilungsrat ist für die Belange und Aufgaben auf Ebene der Abteilung zuständig. Er besteht aus gewählten Vertreter*innen des Kreises der Professor*innen, der Doktorand*innen und des Kollegpersonals der Abteilung, wobei die Professor*innen die Mehrheit haben.

Gruppe der professoralen Mitglieder

Prof. Dr. Jörg Frochte


HS Bochum

 

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Prof. Dr. Andreas Gadatsch


HS Bonn-Rhein-Sieg

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Prof. Dr. Kerstin Lemke-Rust


HS Bonn-Rhein-Sieg

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Prof. Dr. Regina Pohle-Fröhlich


HS Niederrhein

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Prof. Dr. Norbert Pohlmann


Westfälische HS

Prof. Dr. Philipp Schaer


TH Köln

Gruppe der Promovierenden

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Sowmya Chandrasekaran


TH Köln

Gruppe des Kollegpersonals

Linda Rustemeier, M.A.


linda.rustemeier@gi-nrw.de

Promotionskolleg NRW

Aufgaben des Abteilungsrats

Als dezentrales Organ des Promotionskollegs NRW hat der Abteilungsrat gemäß § 26 der Verwaltungsvereinbarung folgende Aufgaben:

  • Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Abteilung, für die nicht die Zuständigkeit der Direktorin oder des Direktors oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist
  • Zuständigkeit in allen Promotionsstudien betreffenden Angelegenheiten
  • Erlass der Abteilungsordnung, der Promotionsordnung und der sonstigen Ordnungen der Abteilung

Gleichstellungsbeauftragte

Die Aufgaben der Gleichstellung werden von der zentralen Gleichstellungsbeauftragten übernommen.


Empfehlungsausschuss

Der Empfehlungsausschuss erarbeitet gemäß § 5 der Rahmenabteilungsordnung eine fachwissenschaftliche Bewertung für die Aufnahme von Mitgliedern und Angehörigen in die Abteilung. Er wird vom Abteilungsrat gewählt.


Linda Rustemeier, M.A.

Koordination der Abteilung Informatik und Data Science

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