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Gute Promotionsbetreuung ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, die neben fachlicher Expertise auch didaktische und soziale Kompetenzen erfordert. Das PK NRW setzt sich für hohe Betreuungsstandards ein und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Doktorand*in und Betreuer*innen.
Betreuer*innen nehmen wichtige Aufgaben vor, während und zum Abschluss der Promotion wahr.
Vor der Promotion helfen Betreuende den Promotionsinteressierten bspw. bei
Während der Promotion fördern Betreuende die Promovierenden u.a. durch
Bei Betreuung, Begutachtung und Prüfung von Promovierenden richtet sich das PK NRW im Wesentlichen nach dem Kodex Wissenschaftliche Integrität der DFG und der Ordnung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten am Promotionskolleg NRW (.pdf). Darüber hinaus orientiert sich das PK NRW grundsätzlich an den Handlungsempfehlungen “Gemeinsam die Promotion gestalten” vom QualitätsZirkel Promotion.
Das PK NRW sieht zwei unterschiedliche Betreuungsrollen vor, an die unterschiedliche formale Voraussetzungen geknüpft sind:
Die Rahmenpromotionsordnung des PK NRW sieht vor, dass jede*r Doktorand*in von einem Team aus drei Professor*innen betreut wird:
Die Rahmenpromotionsordnung des PK NRW sieht vor, dass fachliche Betreuungen neben der fachlichen Expertise im Bereich des Promotionsprojekts auch folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die dritte Person im Betreuungsteam kann sein:
Die Rechte und Pflichten von Betreuenden und Promovierenden werden am PK NRW verbindlich in einer Betreuungsvereinbarung festgehalten. Dies sorgt für mehr Transparenz und Verlässlichkeit im Betreuungsverhältnis.
Das PK NRW legt hohen Wert darauf, dass jede Promotion von mindestens einer erfahrenen Betreuungsperson begleitet wird, die mindestens ein Promotionsverfahren bis zum Abschluss betreut hat. Daher sieht die Rahmenpromotionsordnung vor, dass entweder die erste oder zweite fachliche Betreuungsperson über umfangreiche Betreuungserfahrung bei der selbständigen Promotionsbetreuung verfügt.
Umfangreiche Betreuungserfahrung bei der selbstständigen Promotionsbetreuung kann festgestellt werden, wenn
Wir bitten dies bei der Zusammenstellung der Betreuungsteams zu bedenken.
Bei der Eröffnung eines Promotionsverfahrens bestellt der Promotionsausschuss Gutachter*innen und weitere Mitglieder der Prüfungskommission. Die Betreuer*innen einer Arbeit sind dabei nicht automatisch für diese Rollen vorgesehen.
Die Begutachtung von Dissertationen ist ein zentraler Bestandteil der wissenschaftlichen Qualitätssicherung. Die erstellten Gutachten unterstützen die Prüfungskommission bei ihrer Entscheidungsfindung und tragen maßgeblich zur Bewertung der individuellen Promotionsleistung bei.
Die Gutachter*innen erstellen eine detaillierte schriftliche Stellungnahme, in der sie auf inhaltlich-wissenschaftliche und formale Aspekte der Dissertation eingehen, die Gesamtleistung und den wissenschaftlichen Beitrag würdigen und bewerten, sich zum vergebenen Doktorgrad äußern und die Annahme oder Ablehnung der Arbeit empfehlen. Bei einer Annahme vergeben sie ein Prädikat (Note).
Die Rahmenpromotionsordnung des PK NRW sieht vor, dass
Die Rahmenpromotionsordnung des PK NRW sieht vor, dass Gutachter*innen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für die Erstellung der Gutachten haben die bestellten Gutachter*innen i.d.R. zwei bis drei Monate Zeit (je nach Abteilung). Dabei ist wichtig:
Bei der Form der Gutachten hat es sich bewährt, die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:
Die Mitglieder der Prüfungskommission nehmen die mündliche Promotionsprüfung ab, die in Form einer Disputation stattfindet. Im Anschluss an den Vortrag der Doktorandin*des Doktoranden führen die Mitglieder die wissenschaftliche Diskussion und stellen Fragen zur Dissertation. Direkt nach der Prüfung entscheiden sie über das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Prüfung, bewerten die Leistung und stellen die Gesamtnote der Promotion fest. Über die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Disputation führt ein Mitglied der Kommission ein Protokoll.
Die Rahmenpromotionsordnung des PK NRW sieht vor, dass die Prüfungskommission aus den Gutachter*innen und mindestens einer weiteren Person besteht. Den Vorsitz übernimmt eine Person, die nicht im Betreuungsteam war.
Die Rahmenpromotionsordnung des PK NRW sieht vor, dass Mitglieder der Prüfungskommission folgende Voraussetzungen erfüllen:
Um den Austausch über Erfahrungen in der Betreuung zu fördern und neue Impulse für die eigene Rolle als Betreuende zu geben, lädt das PK NRW regelmäßig zum Workshop "Promotionen gut betreuen – Werkzeuge der Promotionsbetreuung" ein – er richtet sich sowohl an die professoralen Mitglieder als auch die assoziierten Professor*innen des PK NRW, unabhängig davon, ob sie bereits Erfahrung in der Betreuung haben oder erstmals Promovierende begleiten. Themen sind u.a.:
Das Konzept für den Workshop wurde vom QualitätsZirkel Promotion (QZP) 2009 entwickelt und seitdem stetig evaluiert und verändert. Weitere Informationen zum QZP unter www.qz-promotion.de.
Teilnehmen können alle professoralen Mitglieder und assoziierten Professor*innen des PK NRW. Termine und Informationen zur Anmeldung werden gesondert kommuniziert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Koordinator*innen der jeweiligen Abteilungen.
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