Betreuung von Promotionen am PK NRW – Informationen für Professor*innen

Gute Promotionsbetreuung ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, die neben fachlicher Expertise auch didaktische und soziale Kompetenzen erfordert. Das PK NRW setzt sich für hohe Betreuungsstandards ein und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Doktorand*in und Betreuer*innen.

Promotionsbetreuung - eine vielfältige Aufgabe

Betreuer*innen nehmen wichtige Aufgaben vor, während und zum Abschluss der Promotion wahr.

Vor der Promotion

Vor der Promotion

Vor der Promotion helfen Betreuende den Promotionsinteressierten bspw. bei

  • der Entscheidung für oder gegen eine Promotion,
  • der Schärfung des Themas und der Fragestellung des Promotionsprojekts,
  • der Erstellung des Exposés,
  • der Suche nach einem kompletten Betreuungsteam.

Durchführung der Promotion

Durchführung der Promotion

Während der Promotion fördern Betreuende die Promovierenden u.a. durch

  • regelmäßigen Austausch sowie fachliche und methodische Anleitung,
  • Förderung der wissenschaftlichen Vernetzung in die Scientific Community,
  • vertrauensvolle Reflexionsgespräche in kritischen Promotionsphasen,
  • Beratung zu Karriereperspektiven,
  • Stärkung des Vertrauens in die eigenen Fähigkeiten als selbstständig Forschende*r.

Zum Abschluss der Promotion

Zum Abschluss der Promotion

Aufgaben der Betreuenden zum Abschluss:

  • Unterstützung bei der Veröffentlichung der Dissertation.

Auch können Sie zu Gutachter*innen und Prüfer*innen bestellt werrden.

Bei Betreuung, Begutachtung und Prüfung von Promovierenden richtet sich das PK NRW im Wesentlichen nach dem Kodex Wissenschaftliche Integrität der DFG und der Ordnung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten am Promotionskolleg NRW (.pdf). Darüber hinaus orientiert sich das PK NRW grundsätzlich an den Handlungsempfehlungen “Gemeinsam die Promotion gestalten” vom QualitätsZirkel Promotion.


Workshop "Promotionen gut betreuen - Werkzeuge der Promotionsbetreuung"

Für Professor*innen des PK NRW (Mitglieder und Assoziierte) bieten wir regelmäßig einen Workshop zum Thema Promotionsbetreuung an.

Betreuungsteams am PK NRW

Zusammensetzung der Betreuungsteams und Betreuungsrollen

Das PK NRW sieht zwei unterschiedliche Betreuungsrollen vor, an die unterschiedliche formale Voraussetzungen geknüpft sind:

Zusammensetzung des Betreuungsteams

Zusammensetzung des Betreuungsteams

Die Rahmenpromotionsordnung des PK NRW sieht vor, dass jede*r Doktorand*in von einem Team aus drei Professor*innen betreut wird:

  • Betreuungsperson 1: fachliche Betreuungsperson
  • Betreuungsperson 2: fachliche Betreuungsperson
  • Betreuungsperson 3: Mentor*in, ggf. mit fachlichen Betreuungsaufgaben
    •  

Fachliche Betreuung

Fachliche Betreuung

Aufgabe

  • Themenklärung und -eingrenzung
  • Wissenschaftliche Begleitung und Beratung
  • Regelmäßige Feedbackgespräche
  • Unterstützung bei methodischen und inhaltlichen Fragen
  • Förderung der wissenschaftlichen Selbstständigkeit
  • Zugang zu wissenschaftlichen Netzwerken
  • (Hauptbetreuung:) Unterstützung bei der Betreuungssuche
  • (Hauptbetreuung): Unterstützung des Promotionsausschusses bei der Gutachter*innensuche

Formale Voraussetzungen

Die Rahmenpromotionsordnung des PK NRW sieht vor, dass fachliche Betreuungen neben der fachlichen Expertise im Bereich des Promotionsprojekts auch folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • (Hauptbetreuung:) professorales Mitglied der Abteilung des PK NRW, in der das Projekt durchgeführt werden soll
  • (weitere fachliche Betreuung):
    • professorales Mitglied des PK NRW oder
    • Professor*in, die*der an ihrer*seiner promotionsberechtigten Heimateinrichtung (Universität im In- oder Ausland, promotionsberechtigte Einrichtungen von HAW) das Promotionsrecht ausübt
  • mindestens eine fachliche Betreuung verfügt über umfangreiche Betreuungserfahrung bei der selbständigen Promotionsbetreuung (s.u.)

Mentoring-Funktion

Mentoring-Funktion

Aufgabe

  • Begleitung der Promotionsphase als promotionserfahrene und motivierende Person
  • Konfliktlösung
  • Beratung zu Berufsperspektiven
  • Unterstützung bei kritischen Prozessschritten
  • Bei Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen und auf Antrag kann die dritte Betreuungsperson die Übernahme zusätzlicher fachlicher Betreuungsaufgaben beantragen.

Formale Voraussetzungen

Die dritte Person im Betreuungsteam kann sein:

  • assoziierte*r Professor*in des PK NRW
  • professorales Mitglied des PK NRW
  • Professor*in oder Privatdozent*in, die*der an ihrer*seiner promotionsberechtigten Heimateinrichtung (Universität im In- oder Ausland, promotionsberechtigte Einrichtungen von HAW) das Promotionsrecht ausübt.

Die Rechte und Pflichten von Betreuenden und Promovierenden werden am PK NRW verbindlich in einer Betreuungsvereinbarung festgehalten. Dies sorgt für mehr Transparenz und Verlässlichkeit im Betreuungsverhältnis.

Betreuungserfahrung

Das PK NRW legt hohen Wert darauf, dass jede Promotion von mindestens einer erfahrenen Betreuungsperson begleitet wird, die mindestens ein Promotionsverfahren bis zum Abschluss betreut hat. Daher sieht die Rahmenpromotionsordnung vor, dass entweder die erste oder zweite fachliche Betreuungsperson über umfangreiche Betreuungserfahrung bei der selbständigen Promotionsbetreuung verfügt.

Umfangreiche Betreuungserfahrung bei der selbstständigen Promotionsbetreuung kann festgestellt werden, wenn 

  • mindestens ein Promotionsverfahren bis zum Abschluss betreut wurde,
  • mindestens eine Dissertation begutachtet wurde und
  • mindestens eine mündliche Promotionsprüfung als Prüfer*in bewertet wurde.

Wir bitten dies bei der Zusammenstellung der Betreuungsteams zu bedenken. 


Gutachter*innen und Prüfer*innen am PK NRW

Bei der Eröffnung eines Promotionsverfahrens bestellt der Promotionsausschuss Gutachter*innen und weitere Mitglieder der Prüfungskommission. Die Betreuer*innen einer Arbeit sind dabei nicht automatisch für diese Rollen vorgesehen.

Gutachter*innen

Gutachter*innen

Aufgabe

Die Begutachtung von Dissertationen ist ein zentraler Bestandteil der wissenschaftlichen Qualitätssicherung. Die erstellten Gutachten unterstützen die Prüfungskommission bei ihrer Entscheidungsfindung und tragen maßgeblich zur Bewertung der individuellen Promotionsleistung bei. 

Die Gutachter*innen erstellen eine detaillierte schriftliche Stellungnahme, in der sie auf inhaltlich-wissenschaftliche und formale Aspekte der Dissertation eingehen, die Gesamtleistung und den wissenschaftlichen Beitrag würdigen und bewerten, sich zum vergebenen Doktorgrad äußern und die Annahme oder Ablehnung der Arbeit empfehlen. Bei einer Annahme vergeben sie ein Prädikat (Note). 

Anzahl und Zusammensetzung der Gutachter*innen

Die Rahmenpromotionsordnung des PK NRW sieht vor, dass

  • mindestens zwei Gutachter*innen bestellt werden
  • für jede*n Gutachter*in, die*der mit der promovierenden Person publiziert hat oder Teil des Betreuungsteams war, ein*e Gutachter*in bestellt wird, zu der die*der Doktorand*in in keinem wissenschaftlichen Kooperationsverhältnis steht
  • mindestens ein*e Gutachter*in bereits eine Promotion begutachtet hat.

Formale Voraussetzungen

Die Rahmenpromotionsordnung des PK NRW sieht vor, dass Gutachter*innen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • professorales Mitglied des PK NRW oder
  • Professor*in, die*der an ihrer*seiner promotionsberechtigten Heimateinrichtung (Universität im In- oder Ausland, promotionsberechtigte Einrichtungen von HAW) das Promotionsrecht ausübt und fachlich ausgewiesen ist.

Orientierung für die Erstellung von Gutachten

Für die Erstellung der Gutachten haben die bestellten Gutachter*innen i.d.R. zwei bis drei Monate Zeit (je nach Abteilung). Dabei ist wichtig:

  • Gutachten berücksichtigen nur die eingereichte Dissertation als Prüfungsleistung; zusätzliche Publikationen, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten o.ä. werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
  • Bei kumulativen Promotionen berücksichtigen die Gutachten nur den Eigenanteil der*des Promovierenden; dieser muss erkennbar und bewertbar sein (vgl. RPO).
  • Gutachten werden rechtssicher unterschrieben.
  • Gutachten werden schriftlich (je nach Abteilung: digital und/oder postalisch) an den Vorsitz des Promotionsausschusses (nicht an die Koordination) gesendet.

Bei der Form der Gutachten hat es sich bewährt, die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Themenstellung und Zielsetzung (inkl. Einbettung in den wiss. Kontext, ggf. Erkennbarkeit des Eigenanteils der promovierenden Person)
  • inhaltliche Gestaltung und wissenschaftliche Qualität (inkl. Zusammenfassung, Methodik, Relevanz, Würdigung der Ergebnisse)
  • Aufbau, Stil und Sprache (inkl. wissenschaftlicher Ausdruck, Korrektheit des Zitationsstils)
  • Verbesserungsvorschläge, Auflagen zum Drucken der Arbeit
  • Gesamteindruck, Empfehlung zum angestrebten Doktorgrad und Bewertung gemäß Prädikaten der RPO.

Mitglieder der Prüfungskommission

Mitglieder der Prüfungskommission

Aufgabe

Die Mitglieder der Prüfungskommission nehmen die mündliche Promotionsprüfung ab, die in Form einer Disputation stattfindet. Im Anschluss an den Vortrag der Doktorandin*des Doktoranden führen die Mitglieder die wissenschaftliche Diskussion und stellen Fragen zur Dissertation. Direkt nach der Prüfung entscheiden sie über das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Prüfung, bewerten die Leistung und stellen die Gesamtnote der Promotion fest. Über die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Disputation führt ein Mitglied der Kommission ein Protokoll.

Zusammensetzung der Prüfungskommission

Die Rahmenpromotionsordnung des PK NRW sieht vor, dass die Prüfungskommission aus den Gutachter*innen und mindestens einer weiteren Person besteht. Den Vorsitz übernimmt eine Person, die nicht im Betreuungsteam war.

Formale Voraussetzungen

Die Rahmenpromotionsordnung des PK NRW sieht vor, dass Mitglieder der Prüfungskommission folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • professorales Mitglied der Abteilung des PK NRW, in der das Projekt durchgeführt werden soll oder
  • professorales Mitglied des PK NRW oder
  • Professor*in, die*der an ihrer*seiner promotionsberechtigten Heimateinrichtung (Universität im In- oder Ausland, promotionsberechtigte Einrichtungen von HAW) das Promotionsrecht ausübt und fachlich ausgewiesen ist.
  • Die Mehrheit der Mitglieder einer Prüfungskommission gehört der gradverleihenden Abteilung an.

Fristen und wichtige Schritte für Ihre Promovierenden

Die folgenden Fristen und Vorgaben im PK NRW sind für Ihre Doktorand*innen relevant. Bitte unterstützen Sie sie bei Rückfragen oder bei der Umsetzung. Verweisen Sie Promotionsinteressierte und Doktorand*innen auch gerne an die Koordination der zuständigen Abteilung.

Die Ordnungen des PK NRW sehen vor, dass Doktorand*innen

  • spätestens vier Wochen nach der Einschreibung an der Hochschule einen Antrag auf Einschreibung am PK NRW stellen
  • spätestens drei Monate nach der Einschreibung am PK NRW einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in am PK NRW stellen
  • innerhalb von sechs Monaten nach der Annahme eine Betreuungsvereinbarung mit dem gesamten Betreuungsteam abschließen und dem Promotionsausschuss eine von allen Beteiligten unterschriebene Fassung vorlegen
  • innerhalb von zwölf Monaten nach der Annahme ein ausführliches und vom Betreuungsteam unterschriebenes Exposé beim Promotionsausschuss vorlegen
  • ggf. weitere durch den Promotionsausschuss festgelegte Auflagen erfüllen und dem Promotionsausschuss die Erfüllung nachweisen
  • in jedem abgeschlossenen Jahr der Promotion nach Annahme einen Fortschrittsbericht einreichen und ein protokolliertes Fortschrittsgespräch mit den Betreuer*innen führen.

Workshop "Promotionen gut betreuen – Werkzeuge der Promotionsbetreuung"

Um den Austausch über Erfahrungen in der Betreuung zu fördern und neue Impulse für die eigene Rolle als Betreuende zu geben, lädt das PK NRW regelmäßig zum Workshop "Promotionen gut betreuen – Werkzeuge der Promotionsbetreuung" ein – er richtet sich sowohl an die professoralen Mitglieder als auch die assoziierten Professor*innen des PK NRW, unabhängig davon, ob sie bereits Erfahrung in der Betreuung haben oder erstmals Promovierende begleiten. Themen sind u.a.:

  • aktuelle hochschulpolitische Entwicklungen im Feld der Promotion
  • Qualität im Betreuungsprozess
  • Gestaltung und Weiterentwicklung der eigenen Rollen in der Betreuung
  • Herausforderungen im Betreuungsverhältnis
  • Werkzeuge der Betreuung (Erwartung, Fortschrittsmonitoring, Begutachtung)
  • Rechtsfragen der Promotionsbetreuung (einschließlich WissZeitVG)

Das Konzept für den Workshop wurde vom QualitätsZirkel Promotion (QZP) 2009 entwickelt und seitdem stetig evaluiert und verändert. Weitere Informationen zum QZP unter www.qz-promotion.de.

Teilnehmen können alle professoralen Mitglieder und assoziierten Professor*innen des PK NRW. Termine und Informationen zur Anmeldung werden gesondert kommuniziert.

 

Angemessene Betreuungserfahrung

Die erfolgreiche Teilnahme an dem Workshop “Promotionen gut betreuen – Werkzeuge der Promotionsbetreuung” dient zusammen mit einer zweijährigen aktiven Promotionsbetreuung (als Mentor*in, ggf. mit fachlichen Betreuungsaufgaben, in einem Verfahren des PK NRW oder als Betreuung in einem (kooperativen) Promotionsverfahren an einer anderen Einrichtung) als Nachweis für die “angemessenen Betreuungserfahrung”, die gemäß Mitgliederordnung Kriterium für die professorale Mitgliedschaft ist.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Koordinator*innen der jeweiligen Abteilungen.

Hier geht's zur Übersicht der Koordinator*innen der Abteilungen.