Gestaltung des sozialen und gesundheitlichen Wandels

Im Promotionsprogramm ‚Gestaltung des sozialen und gesundheitlichen Wandels‘ der Abteilung Soziales und Gesundheit forschen Doktorand*innen mit einem Abschluss in einem sozial- oder gesundheitswissenschaftlichen Fach, um das soziale Miteinander in seinen spezifischen Ausformungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens strukturiert zu ergründen.

Inhalte und Ziele des Promotionsprogramms

Das Promotionsprogramm ‚Gestaltung des sozialen und gesundheitlichen Wandels‘ der Abteilung Soziales und Gesundheit nimmt die Erforschung und Analyse von Leistungen und Teilhabemöglichkeiten in den Versorgungs- und Gesundheitssystemen, in der Sozialen Arbeit oder in sozialen Sicherungssystemen aus Sicht verschiedener Gesellschaftsmitglieder in den Fokus. Im Zentrum der Betrachtung stehen formelle und informelle Versorgungsleistungen und Hilfssysteme, die Analyse sozialer Ungleichheitsstrukturen, Bedarfs-und Wirkungsanalysen von Versorgungs- und Organisationsstrukturen, die Auswirkungen der Professionalisierung von Gesundheits- und Sozialberufen sowie professionsethische Fragestellungen.

Angelehnt an diese Forschungsbereiche umfasst die Abteilung Soziales und Gesundheit vier Forschungsschwerpunkte:

  1. Sozial- und Gesundheitspolitikforschung,
  2. Versorgungsforschung,
  3. Professions- und Professionalisierungsforschung sowie
  4. Ungleichheits-, Teilhabe- und Partizipationsforschung.

Das Programm leistet eine strukturierte Unterstützung für die Promovierenden und ihre Betreuer*innen und begleitet die Promovierenden in ihrem Entwicklungsprozess hin zu selbständigen Wissenschaftler*innen. Es versteht sich als ein Beitrag zur Qualitätssicherung des Promotionsprozesses. Erworben werden fachliche und überfachliche Kompetenzen.


Zielgruppen und Zugangsvoraussetzungen

Das Promotionsprogramm richtet sich primär an Absolvent*innen mit einem sozial- oder gesundheitswissenschaftlichen Abschluss, die sich in ihren Promotionsprojekten mit den Themen und Fragestellungen des Promotionsprogramms auseinandersetzen.

Um in der Abteilung als Doktorand*in angenommen zu werden und das Promotionsprogramm absolvieren zu können, sind in der Regel die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des HG § 61 Absatz 2 Satz 2 mit überwiegend sozial- oder gesundheitswissenschaftlichen Studieninhalten, der mindestens mit der Note „gut“ bewertet wurde
  • überzeugendes und zum Programm passendes Promotionsprojekt mit Exposé. Es kann entweder ein Kurz- oder gerne auch ein Vollexposé eingereicht werden (s. auch Leitfaden zur Erstellung eines Exposés)
  • Betreuung durch ein professorales Mitglied der Abteilung und Vorschläge für ein vollständiges Betreuungsteam (s. auch Betreuungszusagen)

Über die Annahme als Doktorand*in entscheidet der Promotionsausschuss der Abteilung.


Aufbau des Programms

Das dreijährige Promotionsprogramm setzt sich aus einem Pflichtbereich und einem Wahlpflichtbereich zusammen. Während die Leistungen im Pflichtbereich alle absolviert werden müssen, sind im Wahlpflichtbereich Leistungen in mindestens drei der sechs aufgeführten Bereiche zu erbringen. Bei der Angabe des Jahres im Pflichtbereich des Promotionsprogramms handelt es sich um eine Empfehlung, die Veranstaltungen können auch abweichend davon erbracht werden. Zudem ist der Besuch weiterer Veranstaltungen möglich. Die Veranstaltungen werden zum Teil auch als Online-Kurse durchgeführt.

Pflichtbereich

Pflichtbereich

Im Pflichtbereich sind folgende Leistungen zu erbringen:

  • Workshop „Gute wissenschaftliche Praxis“
  • Workshop „Ethik und Verantwortung in der Gesellschaft“
  • Ringvorlesung „Gestaltung des sozialen und gesundheitlichen Wandels“
  • Präsentation der eigenen Forschung in zwei Doktorand*innenkolloquien
  • Methodenveranstaltung zur Vertiefung spezifischer, auf das Promotionsprojekt zugeschnittener Kenntnisse zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden
  • Präsentation der eigenen Forschung auf einer externen wissenschaftlichen Fachtagung
  • Fortschrittsberichte und -gespräche; Aktualisierung des Zeit- und Arbeitsplans der Betreuungsvereinbarung

Wahlpflichtbereich

Wahlpflichtbereich

Im Wahlpflichtbereich müssen insgesamt drei Leistungen in mindestens drei der sechs aufgeführten Bereiche erbracht werden.

  • Schwerpunkt I: Konferenzen
    • Teilnahme an Vertiefungsveranstaltung der Forschungsschwerpunkte mit eigenem Beitrag oder Tagungsbericht
    • Teilnahme an nationaler oder internationaler Konferenz mit eigenem Beitrag
  • Schwerpunkt II: Workshops/Veranstaltungen
    • Überfachlicher Qualifizierungsworkshop
    • Hochschuldidaktischer Workshop
    • Fortbildung
    • Summerschool
    • Sprachkurs
  • Schwerpunkt III: Publikationen
    • Artikel in einem anerkannten Journal
    • Herausgeberschaft eines Sammelbandes o.ä.
    • Veröffentlichung in anderen Organen
  • Schwerpunkt IV: Transferleistungen
    • Organisation von Informationsveranstaltungen oder Workshops für interessierte Öffentlichkeit bzw. Praxispartner*innen
  • Schwerpunkt V: Lehre
    • Planung und Durchführung einer Lehrveranstaltung
  • Schwerpunkt VI: Sonstiges
    • Forschungsaufenthalt mit Anbindung an eine Forschungseinrichtung oder Hochschule (mindestens 2 Wochen) mit Vorlage eines Ergebnisberichts
    • Praktikum in einem für den Berufsweg relevanten Bereich (mindestens 2 Wochen)
    • Organisation von Tagungen/Veranstaltungen
    • Tätigkeiten in der akademischen Selbstverwaltung und in der Gremienarbeit (z.B. Mitwirkung in Abteilungsrat, Kollegsenat, Amt des*der Promovierendensprecher*in, Amt der Gleichstellungsbeauftragten)

Verlaufsplan

Veranstaltungsangebote im Promotionsprogramm

Über bevorstehende Veranstaltungen informiert die Abteilung die Promovierenden per E-Mail sowie auf der Seite “Aktuelles”.

Die Abteilung bietet regelmäßig folgende Veranstaltungen an:

Pflichtbereich

Ringvorlesung

Die Ringvorlesung „Gestaltung des sozialen und gesundheitlichen Wandels“ wird pro Semester angeboten. In der Regel finden pro Semester vier Termine freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr online statt.

Doktorand*innenkolloquium

Pro Semester bietet die Abteilung drei Doktorand*innenkolloquien an. Aktuell finden zwei Veranstaltungen online und eine Veranstaltung in Präsenz am PK NRW oder an einer der Trägerhochschulen statt. 

Methodenveranstaltungen

Zur Vertiefung spezifischer wissenschaftlicher Methoden bietet die Abteilung in der Regel zwei Veranstaltungen pro Semester an. Diese können online oder in Präsenz stattfinden.

Wahlpflichtbereich

Regelmäßig informieren wir Sie über weitere Veranstaltungen, die Sie sich als Wahlpflichtbereich anrechnen lassen können. Dazu gehören zum Beispiel Kooperationsveranstaltungen mit Fachgesellschaften in Form von Fachtagen.  

Sonstige Veranstaltungen

Neben den Veranstaltungen, die Sie für das Promotionsprogramm benötigen, bieten wir eine Reihe weiterer Veranstaltungen an, die der Vernetzung und dem Austausch dienen.

  • SuG Brown Bag Lunch jeweils am ersten Montag im Monat von 13-14 Uhr in Zoom (in der Vorlesungszeit)
  • Onboarding für Promovierende und Professor*innen (einmal pro Semester)
  • Workshops zur Erstellung eines Manteltextes oder eines Exposés (o.ä.)

Überfachliche Angebote des PK NRW

Das PK NRW bietet regelmäßig die im Rahmen des Promotionsprogramms verpflichtenden Workshops “Gute wissenschaftliche Praxis für Promovierende” und “Ethik und Verantwortung in Wissenschaft und Gesellschaft” sowie weitere überfachliche Qualifizierungsmöglichkeiten zur persönlichen, akademischen und beruflichen Weiterbildung an.


Weitere Informationen und Dokumente

Dokumente für Einschreibung und Annahme

Dokumente für die Durchführung der Promotion

Dokumente zum Abschluss der Promotion

Rechtsgrundlagen


Dr. Isabelle Kunze

Koordination der Abteilung Soziales und Gesundheit

+49 234 32 10225

isabelle.kunze@pknrw.de

Sie haben Fragen zu der Abteilung oder wünschen weitere Informationen? Bitte sprechen Sie uns an.

Dr. Stefanie Dahl

Koordination der Abteilung Soziales und Gesundheit

+49 234 32 10308

stefanie.dahl@pknrw.de

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