Gestaltung des sozialen und gesundheitlichen Wandels

Im Promotionsprogramm ‚Gestaltung des sozialen und gesundheitlichen Wandels‘ der Abteilung Soziales und Gesundheit forschen Doktorand*innen mit einem Abschluss in einem sozial- oder gesundheitswissenschaftlichen Fach, um das soziale Miteinander in seinen spezifischen Ausformungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens strukturiert zu ergründen.

Inhalte und Ziele des Promotionsprogramms

Das Promotionsprogramm ‚Gestaltung des sozialen und gesundheitlichen Wandels‘ der Abteilung Soziales und Gesundheit nimmt die Erforschung und Analyse von Leistungen und Teilhabemöglichkeiten in den Versorgungs- und Gesundheitssystemen, in der Sozialen Arbeit oder in sozialen Sicherungssystemen aus Sicht verschiedener Gesellschaftsmitglieder in den Fokus. Im Zentrum der Betrachtung stehen formelle und informelle Versorgungsleistungen und Hilfssysteme, die Analyse sozialer Ungleichheitsstrukturen, Bedarfs-und Wirkungsanalysen von Versorgungs- und Organisationsstrukturen, die Auswirkungen der Professionalisierung von Gesundheits- und Sozialberufen sowie professionsethische Fragestellungen.

Angelehnt an diese Forschungsbereiche umfasst die Abteilung Soziales und Gesundheit vier Forschungsschwerpunkte:

  1. Sozial- und Gesundheitspolitikforschung,
  2. Versorgungsforschung,
  3. Professions- und Professionalisierungsforschung sowie
  4. Ungleichheits-, Teilhabe- und Partizipationsforschung.

Das Programm leistet eine strukturierte Unterstützung für die Promovierenden und ihre Betreuer*innen und begleitet die Promovierenden in ihrem Entwicklungsprozess hin zu selbständigen Wissenschaftler*innen. Es versteht sich als ein Beitrag zur Qualitätssicherung des Promotionsprozesses. Erworben werden fachliche und überfachliche Kompetenzen.


Zielgruppen und Zugangsvoraussetzungen

Das Promotionsprogramm richtet sich primär an Absolvent*innen mit einem sozial- oder gesundheitswissenschaftlichen Abschluss, die sich in ihren Promotionsprojekten mit den Themen und Fragestellungen des Promotionsprogramms auseinandersetzen.

Um in der Abteilung als Doktorand*in angenommen zu werden und das Promotionsprogramm absolvieren zu können, sind in der Regel die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des HG § 61 Absatz 2 Satz 2 mit überwiegend sozial- oder gesundheitswissenschaftlichen Studieninhalten, der mindestens mit der Note „gut“ bewertet wurde
  • überzeugendes und zum Programm passendes Promotionsprojekt mit Exposé. Es kann entweder ein Kurz- oder gerne auch ein Vollexposé eingereicht werden (s. auch Leitfaden zur Erstellung eines Exposés)
  • Betreuung durch ein professorales Mitglied der Abteilung und Vorschläge für ein vollständiges Betreuungsteam (s. auch Betreuungszusagen)

Über die Annahme als Doktorand*in entscheidet der Promotionsausschuss der Abteilung.


Aufbau des Programms

Das dreijährige Promotionsprogramm setzt sich aus einem Pflichtbereich und einem Wahlpflichtbereich zusammen. Während die Leistungen im Pflichtbereich alle absolviert werden müssen, sind im Wahlpflichtbereich Leistungen in mindestens drei der sechs aufgeführten Bereiche zu erbringen. Bei der Angabe des Jahres im Pflichtbereich des Promotionsprogramms handelt es sich um eine Empfehlung, die Veranstaltungen können auch abweichend davon erbracht werden. Zudem ist der Besuch weiterer Veranstaltungen möglich. Die Veranstaltungen werden zum Teil auch als Online-Kurse durchgeführt.

Pflichtbereich

Im Pflichtbereich sind folgende Leistungen zu erbringen:

  • Workshop „Gute wissenschaftliche Praxis“
  • Workshop „Ethik und Verantwortung in der Gesellschaft“
  • Ringvorlesung „Gestaltung des sozialen und gesundheitlichen Wandels“
  • Präsentation der eigenen Forschung in zwei Doktorand*innenkolloquien
  • Methodenveranstaltung zur Vertiefung spezifischer, auf das Promotionsprojekt zugeschnittener Kenntnisse zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden
  • Präsentation der eigenen Forschung auf einer externen wissenschaftlichen Fachtagung
  • Fortschrittsberichte und -gespräche; Aktualisierung des Zeit- und Arbeitsplans der Betreuungsvereinbarung

Wahlpflichtbereich

Im Wahlpflichtbereich müssen insgesamt drei Leistungen in mindestens drei der sechs aufgeführten Bereiche erbracht werden.

  • Schwerpunkt I: Konferenzen
    • Teilnahme an Vertiefungsveranstaltung der Forschungsschwerpunkte mit eigenem Beitrag oder Tagungsbericht
    • Teilnahme an nationaler oder internationaler Konferenz mit eigenem Beitrag
  • Schwerpunkt II: Workshops/Veranstaltungen
    • Überfachlicher Qualifizierungsworkshop
    • Hochschuldidaktischer Workshop
    • Fortbildung
    • Summerschool
    • Sprachkurs
  • Schwerpunkt III: Publikationen
    • Artikel in einem anerkannten Journal
    • Herausgeberschaft eines Sammelbandes o.ä.
    • Veröffentlichung in anderen Organen
  • Schwerpunkt IV: Transferleistungen
    • Organisation von Informationsveranstaltungen oder Workshops für interessierte Öffentlichkeit bzw. Praxispartner*innen
  • Schwerpunkt V: Lehre
    • Planung und Durchführung einer Lehrveranstaltung
  • Schwerpunkt VI: Sonstiges
    • Forschungsaufenthalt mit Anbindung an eine Forschungseinrichtung oder Hochschule (mindestens 2 Wochen) mit Vorlage eines Ergebnisberichts
    • Praktikum in einem für den Berufsweg relevanten Bereich (mindestens 2 Wochen)
    • Organisation von Tagungen/Veranstaltungen
    • Tätigkeiten in der akademischen Selbstverwaltung und in der Gremienarbeit (z.B. Mitwirkung in Abteilungsrat, Kollegsenat, Amt des*der Promovierendensprecher*in, Amt der Gleichstellungsbeauftragten)

Verlaufsplan

Aktuelle Veranstaltungen des Promotionsprogramms

Pflichtbereich

03.05.2024  Promotionskolloquium der Abteilung Soziales und Gesundheit (Moderation: Prof. Dr. Carola Kuhlmann)

16./17.05.2024   Methodenworkshop in Kooperation mit der DGS-Sektion Sozialpolitik zu Mixed Methods und partizipativen Methoden

Ringvorlesung im Sommersemester 2024

22.03.2024  Partizipationsmessinstrumente aus einer versorgungswissenschaftlichen Perspektive (Prof. Dr. Britta Dawal, FH Südwestfalen)

12.04.2024  Menschenrechtsbasierte Forschung (Prof. Dr. Theresia Degener, Ev. HS Bochum)

24.05.2024 Nachhaltigkeit in der Migrationsgovernance: Die Rolle der Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Gemeinschaftsunterkünften (Prof. Dr. Kerstin Rosenow-Williams, HBRS)

07.06.2024  Qualitative Interviews mit prekär Beschäftigten (Prof. Dr. Thomas Altenhöner, HS Bielefeld)

Wahlpflichtbereich

19.04.2024  Teilhabeforschung aus multidisziplinärer Sicht (hybrid, HS Düsseldorf)

Sonstige Veranstaltungen

08.03.2024  Digitaler Workshop zur Erstellung eines Exposés (Prof. Dr. Ruth Enggruber)

13.06.2024  DGSA Promotionskolloquium

21.06.2024  Abteilungsversammlung und Nachmittag der Forschung an der HSG in Bochum


Weitere Informationen und Dokumente


Dr. Isabelle Kunze

Koordination der Abteilung Soziales und Gesundheit

Sie haben Fragen zu der Abteilung oder wünschen weitere Informationen? Bitte sprechen Sie uns an.

Dr. Silke Vagt-Keßler

Koordination der Abteilung Soziales und Gesundheit

Derzeit nicht erreichbar.