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Im Promotionsprogramm ‚Gestaltung des sozialen und gesundheitlichen Wandels‘ der Abteilung Soziales und Gesundheit forschen Doktorand*innen mit einem Abschluss in einem sozial- oder gesundheitswissenschaftlichen Fach, um das soziale Miteinander in seinen spezifischen Ausformungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens strukturiert zu ergründen.
Das Promotionsprogramm ‚Gestaltung des sozialen und gesundheitlichen Wandels‘ der Abteilung Soziales und Gesundheit nimmt die Erforschung und Analyse von Leistungen und Teilhabemöglichkeiten in den Versorgungs- und Gesundheitssystemen, in der Sozialen Arbeit oder in sozialen Sicherungssystemen aus Sicht verschiedener Gesellschaftsmitglieder in den Fokus. Im Zentrum der Betrachtung stehen formelle und informelle Versorgungsleistungen und Hilfssysteme, die Analyse sozialer Ungleichheitsstrukturen, Bedarfs-und Wirkungsanalysen von Versorgungs- und Organisationsstrukturen, die Auswirkungen der Professionalisierung von Gesundheits- und Sozialberufen sowie professionsethische Fragestellungen.
Angelehnt an diese Forschungsbereiche umfasst die Abteilung Soziales und Gesundheit vier Forschungsschwerpunkte:
Das Programm leistet eine strukturierte Unterstützung für die Promovierenden und ihre Betreuer*innen und begleitet die Promovierenden in ihrem Entwicklungsprozess hin zu selbständigen Wissenschaftler*innen. Es versteht sich als ein Beitrag zur Qualitätssicherung des Promotionsprozesses. Erworben werden fachliche und überfachliche Kompetenzen.
Das Promotionsprogramm richtet sich primär an Absolvent*innen mit einem sozial- oder gesundheitswissenschaftlichen Abschluss, die sich in ihren Promotionsprojekten mit den Themen und Fragestellungen des Promotionsprogramms auseinandersetzen.
Um in der Abteilung als Doktorand*in angenommen zu werden und das Promotionsprogramm absolvieren zu können, sind in der Regel die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
Über die Annahme als Doktorand*in entscheidet der Promotionsausschuss der Abteilung.
Das dreijährige Promotionsprogramm setzt sich aus einem Pflichtbereich und einem Wahlpflichtbereich zusammen. Während die Leistungen im Pflichtbereich alle absolviert werden müssen, sind im Wahlpflichtbereich Leistungen in mindestens drei der sechs aufgeführten Bereiche zu erbringen. Bei der Angabe des Jahres im Pflichtbereich des Promotionsprogramms handelt es sich um eine Empfehlung, die Veranstaltungen können auch abweichend davon erbracht werden. Zudem ist der Besuch weiterer Veranstaltungen möglich. Die Veranstaltungen werden zum Teil auch als Online-Kurse durchgeführt.
Im Pflichtbereich sind folgende Leistungen zu erbringen:
Im Wahlpflichtbereich müssen insgesamt drei Leistungen in mindestens drei der sechs aufgeführten Bereiche erbracht werden.
Wintersemester 2023/24 | Freitags 10:00–11:30 Uhr | Online
weitere Informationen zu den Vorträgen der Ringvorlesung
03.11.2023 | 09:00–12:00 Uhr | Online
weitere Informationen zum Kolloquium und Anmeldung folgen
Perspektiven in Bewegung – Aktuelle Entwicklungen und Diskurse im Kontext der Adressat*innen-, Nutzer*innen- und (Nicht)Nutzungsforschung
Tagung
07.-09.12.2023 | Hochschule Düsseldorf
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung folgen in Kürze
der Abteilung Soziales und Gesundheit des Promotionskollegs für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen vom 27.04.2023 (.pdf)
des Promotionskollegs für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 31.01.2023 (.pdf)
Dr. Isabelle Kunze
Koordination der Abteilung Soziales und Gesundheit
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