Hier geht's zur Übersicht der Koordinator*innen der Abteilungen.
Durch die Verleihung der Promotionsrechts durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW wird das Promotionskolleg NRW künftig eigenständige Promotionsverfahren durchführen und Doktorgrade vergeben können. Bei diesem Weg der Promotion werden Doktorand*innen in ein strukturiertes und begleitetes Vorgehen eingebunden, das Promovierenden optimale Bedingungen und eine hohe Transparenz hinsichtlich der zeitlichen Planbarkeit ihrer Promotion bietet. In themenspezifischen Promotionsprogrammen, die von den Abteilungen des PK NRW angeboten werden, wird den Promovierenden ein vertieftes wissenschaftliches Curriculum mit einer planbaren zeitlichen Struktur sowie eine intensive Betreuung geboten.
Am PK NRW durchlaufen die Doktorand*innen des PK NRW die Promotionsprogramme gemeinsam mit anderen Promovierenden aus verschiedenen Hochschulen. Die Programme sind i.d.R. auf drei Jahre ausgelegt. Sie beinhalten einen Pflicht- und einen Wahlbereich, wodurch neben vertiefenden fach- und interdisziplinären Veranstaltungen auch überfachliche Weiterbildungsangebote und Möglichkeiten zum wissenschaftlichen Austausch in die verschiedenen Promotionsphasen integriert werden können.
Im Pflichtbereich erwerben die Promovierenden die Kompetenzen, um Ihre Forschung in einen übergeordneten wissenschaftlichen Kontext einzuordnen. Der Wahlbereich unterstützt sie neben der fachlichen Qualifizierung auch in Ihrer individuellen Karriereplanung.
Abteilungsübergreifend sind folgende Elemente Teil der Promotionsprogramme (nicht abschließende Liste ):
Die Promotionsprogramme der Abteilungen können weitere verpflichtende Elemente vorsehen. Empfohlen werden zwei fachlich/methodische Qualifizierungsveranstaltungen pro Jahr.
Das Promotionskonzept des PK NRW sieht außerdem vor, dass Promovierende durch ein Team aus mehreren Hochschullehrenden intensiv betreut werden, wodurch einerseits eine reflektierte Projekt-und Zeitplanung ermöglicht und andererseits auf den weiteren individuellen Karriereweg vorbereitet wird.
Recherchieren Sie auf unseren Abteilungsseiten, welches unserer professoralen Mitglieder für die Betreuung Ihres Promotionsprojektes thematisch infrage kommt.
Für die erste Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, eine E-Mail an die/den Professor*in zu richten, in der Sie um einen Gesprächstermin bitten, sich kurz vorstellen und Ihr Promotionsvorhaben skizzieren. Wenn möglich, fügen Sie Ihrer Anfrage ein Exposé Ihres Promotionsvorhabens bei.
Sobald Sie eine Betreuungsperson am PK NRW gefunden haben, schreiben (immatrikulieren) Sie sich an der HAW unter Vorbehalt auf der Grundlage der Betreuungszusage ein, an der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen möchten.
Die Einschreibung an der HAW erfolgt unter Vorbehalt, bis die Annahme am PK NRW erfolgt ist.
Stellen Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in für die Abteilung des PK NRW, in der Sie gerne promovieren möchten und in der Ihre Betreuungsperson verankert ist. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal des PK NRW.
Ihr Antrag wird durch den Promotionsausschuss der Abteilung, in der Sie Mitglied werden möchten, geprüft. Der Promotionsausschuss entscheidet über Ihre Annahme als Doktorand*in in der Abteilung.
Mit der Bestätigung der Annahme am PK NRW erfolgt zudem die Einschreibung (Immatrikulation) am PK NRW. Ihre Hochschule wird über die Aufhebung des Vorbehalts und ggf. erteilte Auflagen informiert.
Nach erfolgter Immatrikulation sind Sie verpflichtet, sich für die Dauer Ihrer Promotion für das jeweils nächste Semester zurückzumelden. Die Einschreibung endet, sobald die mündliche Promotionsprüfung (Disputation) erfolgreich abgelegt wurde bzw. zum Ende des Semesters, in der die Disputation abgelegt wurde.
Für die Dauer der Einschreibung werden Sie als Doktorand*in gleichzeitig für die Dauer Ihres Promotionsvorhabens Mitglied des Promotionskollegs (sofern Sie dies nicht bereits sind).
Jede*r Doktorand*in wird durch ein Betreuungsteam aus drei Personen betreut. Gemeinsam mit diesen schließen Sie eine Betreuungsvereinbarung ab.
Die Betreuungsvereinbarung dient dazu, das Verhältnis zwischen Doktorand*in und Betreuenden inhaltlich, zeitlich transparent und verbindlich zu gestalten. Die Betreuungsvereinbarung wird in gemeinsamen Gesprächen aktualisiert und fortgeschrieben.
Bei Fragen zu den Promotionsprogrammen oder fachlichen Aspekten wenden Sie sich bitte an die Koordinator*innen der jeweiligen Abteilungen.
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