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Für die Aufgabenerfüllung und -wahrnehmung sind die Organe der Abteilung verantwortlich. Darüber hinaus werden in der Abteilung mehrere Ämter wahrgenommen.
Das Direktorium ist Ansprechpartner für alle Anliegen der Abteilung. Es wird aus dem Kreis der professoralen Mitglieder der Abteilung gewählt und seine Amtszeit beträgt drei Jahre.
Die Promovierendensprecher*innen sind Ansprechpartner*innen für die Promovierenden der Abteilung und vertreten ihre Interessen innerhalb der Abteilung und gegenüber dem Vorstand des Promotionskollegs NRW. Sie sind zugleich die gewählten Vertreter*innen der Gruppe der Promovierenden im Abteilungsrat.
Der Abteilungsrat ist für die Belange und Aufgaben auf Ebene der Abteilung zuständig. Er besteht aus gewählten Vertreter*innen des Kreises der Professor*innen, der Doktorand*innen und des Kollegpersonals der Abteilung, wobei die Professor*innen die Mehrheit haben.
Prof. Dr. Thomas Altenhöner
HSBI
Prof. Dr. Michael Borg-Laufs
HS Niederrhein
Prof. Dr. Theresia Degener
Evangelische HS Rheinland-Westfalen-Lippe
Prof. Dr. Schahrzad Farrokhzad
TH Köln
Prof. Dr. Gertrud Siller
HSBI
Prof. Dr. Silke Tophoven
HS Düsseldorf
Maren Koletzko
HSBI
Als dezentrales Organ des Promotionskollegs NRW hat der Abteilungsrat gemäß § 26 der Verwaltungsvereinbarung folgende Aufgaben:
Der Promotionsausschuss ist für die Organisation der Promotionsverfahren zuständig und wird vom Abteilungsrat gewählt. Die Amtszeit des Promotionsausschusses beträgt drei Jahre.
Dr. Isabelle Kunze
PK NRW
Als dezentrales Organ des Promotionskollegs NRW ist der Promotionsausschuss gemäß § 4 Absatz 1 der Rahmenpromotionsordnung zuständig für die Organisation des Promotionsverfahrens, insbesondere für
Der Empfehlungsausschuss erarbeitet gemäß § 5 der Rahmenabteilungsordnung eine fachwissenschaftliche Bewertung für die Aufnahme von Mitgliedern und Angehörigen in die Abteilung. Er wird vom Abteilungsrat gewählt.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Abteilung wirkt auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Abteilung hin. Sie wird vom Abteilungsrat aus dem Kreis aller weiblichen Mitglieder der Abteilung gewählt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.
Dr. Isabelle Kunze
Koordination der Abteilung Soziales und Gesundheit
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