Trägerversammlung

Oberstes Organ des Promotionskollegs NRW ist die Trägerversammlung, die aus Vertreter*innen, i.d.R. den Rektor*innen bzw. Präsident*innen, der 21 Trägerhochschulen besteht. Sie übt die Aufsicht aus und macht strategische Vorgaben.

Zusammensetzung und Aufgaben der Trägerversammlung

Die Trägerversammlung besteht aus den Rektor*innen bzw. Präsident*innen der Trägerhochschulen oder den von ihnen benannten Vertreter*innen und hat gemäß § 15 der Verwaltungsvereinbarung folgende Aufgaben:

  • Festlegung der Grundsätze der Qualitätssicherung und Ausübung der entsprechenden Kontrollfunktion;
  • Wahl der Mitglieder des Vorstandes als Teil der Kollegwahlversammlung;
  • Zustimmung zum Promotionskollegentwicklungsplan;
  • Billigung von Planungsgrundsätzen;
  • Zustimmung zum Wirtschaftsplan;
  • Festsetzung der Höhe der finanziellen Zuschüsse der Trägerhochschulen;
  • Zustimmung zum Erlass und zur Änderung der Grundordnung;
  • Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Aufgaben des Promotionskollegs NRW, die das gesamte Promotionskolleg NRW betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind;
  • Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Vorstandes.