Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.pknrw.de und seine Unterseiten.

Das Promotionskolleg NRW ist bemüht, alle seine Internetseiten (alle Webseiten unter www.pknrw.de) im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Den Umsetzungsstand dokumentieren wir hier gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Eine Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens soll noch in diesem Jahr beauftragt werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Diese in die Website des Promotionskollegs NRW eingebundenen Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Aufgrund der großen Menge konnten diese bislang nicht alle in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da Inhalte der Vorgängereinrichtung teilweise übernommen wurden und noch schrittweise angepasst werden müssen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Diese Erklärung wurde am 05.07.2022 erstellt.

Barrieren melden: Feedback und Anfragen

Wir freuen uns, wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit anfragen. Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns unter: Formular zur Barrierefreiheit.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.