Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte nimmt die Belange der Gleichstellung für alle Mitglieder und Angehörigen des Promotionskollegs NRW in Angelegenheiten des PK NRW wahr und wirkt auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben des PK NRW hin. Auf der Ebene der Abteilungen übernehmen die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten diese Aufgaben.
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wird vom Kollegsenat aus dem Kreis aller weiblichen Mitglieder des PK NRW gewählt und von der*dem Vorstandsvorsitzenden bestellt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.
Die Aufgaben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten sind in § 13 Absatz 1 und 2 der Grundordnung geregelt. Sie ist insbesondere zuständig für:
Die Gleichstellungsbeauftragte kann an den Sitzungen der Kollegwahlversammlung, des Kollegsenats, der Trägerversammlung, des Vorstands, der Abteilungsräte und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen; sie ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren.
Jennifer Braun
Vertreterin der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten
HS Bonn-Rhein-Sieg
Auf Abteilungsebene wird die zentrale Gleichstellungsbeauftragte durch die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Abteilungen unterstützt. Diese werden vom jeweiligen Abteilungsrat aus dem Kreis aller weiblichen Mitglieder der entsprechenden Abteilung gewählt. Ihre Amtszeit beträgt ebenfalls drei Jahre.
Dr. Britta Köhler-Hoff
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Abteilung
PK NRW
Prof. Dr. Miriam Pein-Hackelbusch
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Abteilung
miriam.pein-hackelbusch@th-owl.de
TH OWL
Prof. Dr. Susanne Keil
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Abteilung
HS Bonn-Rhein-Sieg
Dr. Isabelle Kunze
Stellv. dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Abteilung
PK NRW