Kurzzeitstipendien

Das Promotionskolleg NRW fördert herausragende Promovierende durch Zwischen- bzw. Abschlussfinanzierung von Promotionsvorhaben. Die finanzielle Unterstützung soll den Promovierenden Freiräume zur vertieften wissenschaftlichen Arbeit und zum Schreiben schaffen. Zum Zwecke der Frauenförderung werden explizit auch frauenspezifische Stipendien vergeben.

Kurzzeitstipendien

Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

Gefördert werden Stipendien zur Zwischen- bzw. Abschlussfinanzierung von Promotionsvorhaben. Dies umfasst die Förderung 

  • bereits begonnener Forschungsthemen
  • die Zwischen- oder Abschlussfinanzierung für intensive Schreibphasen

Wer wird gefördert?

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Promovierenden, die bereits in einem Promotionsprogramm des PK NRW angenommenen sind.

Im Rahmen der Gleichstellungsstrategie schreibt das PK NRW zusätzlich Kurzzeitstipendien zur gezielten Förderung von Promovendinnen aus. Anträge von Frauen auf ein Stipendium nehmen automatisch an beiden Ausschreibungen teil.

Förderleistung

Förderleistung

Die Höhe der monatlichen Förderung beträgt 1.850 Euro. Die Förderhöchstdauer im Rahmen dieses Stipendiums beträgt sechs Monate. Der Förderungszeitraum kann frühestens im September 2026 beginnen und muss Ende Februar enden. Promovierende des PK NRW können maximal zwei Mal in dieser Form durch das PK NRW gefördert werden. 

Die Förderung stellt ein Stipendium im Sinne des § 3 Nr. 44 EStG dar.

Förderbedingungen

Förderbedingungen

Eine Erwerbstätigkeit während des Stipendiums ist grundsätzlich möglich, ist aber anzugeben. Die Erwerbstätigkeit darf den Umfang einer 50%-Stelle nicht überschreiten. Wird nach der Bewilligung eines Stipendiums ein Beschäftigungsverhältnis angestrebt, ist hierüber umgehend zu informieren, auch wenn der Umfang unterhalb einer 50%igen Beschäftigung liegt.

Ein Förderhinweis ist sowohl in der Promotionsschrift als auch in daraus entstandenen Publikationen und Präsentationen aufzunehmen, wenn das Stipendium zu der Publikation oder der Promotionsschrift beigetragen hat.