Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft

Die Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft unterstützt und berät die Mitglieder und Angehörigen des Promotionskollegs NRW im Hinblick auf von ihnen verantwortete Forschungsvorhaben durch Stellungnahmen zu ethisch relevanten Aspekten vor und während der Durchführung von Forschungsvorhaben.

Aufgaben der Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft

Als ständiges Gremium des PK NRW befasst sich die Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft mit Standards und Prinzipien innerhalb eines Forschungsgebiets sowie mit Auswirkungen der Forschung auf Individuum und Gesellschaft. Sie arbeitet auf der Grundlage des geltenden Rechts und der wissenschaftlichen Standards sowie der einschlägigen Berufsregeln.


Antragstellung

Die Kommission wird ausschließlich dann tätig, wenn der Aufgabenbereich des Promotionskollegs und somit die wissenschaftliche Nachwuchsförderung betroffen ist und die Zustimmung der Trägerhochschule vorliegt. Sie wird 

  • auf Antrag projektleitender Forschender
  • auf Antrag projektbeteiligter Promovierender
  • auf Antrag weiterer projektbeteiligter Forschender
  • auf begründete Hinweise Dritter (§ 6 Absatz 8)

hin tätig. 

Anlässe, die eine Verfahrenseröffnung begründen, sind:

  • Beratung und Stellungnahme hinsichtlich ethisch relevanter Aspekte,
  • Stellungnahme zu ethisch relevanten Aspekten zur Vorlage bei Drittmittelgebern,
  • Stellungnahme zu ethisch relevanten Aspekten zur Vorlage bei Publikationsorganen in Vorbereitung von Publikationen.

Fälle für Stellungnahmen begründen sich wie folgt:

  • Projektleitende Forschende sind im Rahmen der Beantragung von Forschungsmitteln verpflichtet, dem Mittelgeber ein Votum hinsichtlich ethisch relevanter Aspekte des Forschungsvorhabens vorzulegen. Nach Zustimmung der Trägerhochschule kann die Kommission eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten.
  • Projektleitende und projektbeteiligte Forschende sowie projektbeteiligte Promovierende sind im Rahmen einer Publikation verpflichtet, dem Publikationsorgan ein Votum hinsichtlich ethisch relevanter Aspekte des Forschungsvorhabens vorzulegen. Nach Zustimmung der Trägerhochschule kann die Kommission eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten-

Projektbeteiligte Promovierende und weitere projektbeteiligte Forschende können einen Antrag stellen, wenn bei Antragstellung oder Durchführung des Forschungsvorhabens Zweifel an der ethischen Zulässigkeit auftreten, sofern die Zustimmung der Trägerhochschule, an der das Forschungsvorhaben angesiedelt ist, vorliegt.


Zusammensetzung

Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:

  • fünf professorale Mitglieder unterschiedlicher Abteilungen,
  • ein promovierendes Mitglied (vakant),
  • einem Mitglied des Kollgepersonals,
  • ein Mitglied des Vorstands. 

Die Mitglieder der Kommission sowie eine Stellvertretung pro Mitglied werden vom Vorstand des Promotionskollegs NRW im Einvernehmen mit dem Kollegsenat ernannt. 

Derzeit gehören der Kommission folgende Mitglieder an:

Professorale Mitglieder

Prof. Dr. Klaus Maas


TH Ostwestfalen-Lippe

Prof. Dr. Marcus Mergenthaler


FH Südwestfalen

Prof. Dr. Astrid Rehorek

Vorsitz


TH Köln

Gruppen-Icon

Prof. Dr. Dirk Rueter


HS Ruhr West

Prof. Dr. Andreas Rühmkorf


Westfälische HS

Gruppen-Icon

Prof. Dr. Grit Behrens


HS Bielefeld

Stellvertretung

Prof. Dr. Jochen Blaurock


TH Köln

Stellvertretung

Gruppen-Icon

Prof. Dr. Marion Gebhard


Westfälische HS

Stellvertretung

Prof. Dr. Jürgen Karla


HS Niederrhein

Stellvertretung

Gruppen-Icon

Prof. Dr. Sabine Sachweh


FH Dortmund

Stellvertretung

Kollegpersonal

Dr. David Gilgen


Promotionskolleg NRW

Dr. Isabelle Kunze


Promotionskolleg NRW

Stellvertretung

Vorstand

Prof. Dr. Hartmut Ihne


HS Bonn-Rhein-Sieg

Prof. Dr. Martin Sternberg


HS Bochum

Stellvertretung

Wichtige Information zur Zuständigkeit der Kommission

Aufgrund der Autonomie der Hochschulen erfolgen die Beratung und Stellungnahme zu ethisch relevanten Aspekten in Forschungsvorhaben grundsätzlich durch die entsprechende Kommission der jeweiligen Trägerhochschule. Die Kommission des Promotionskollegs NRW kann in begründeten Fällen angerufen werden.
Die Kommission nimmt nicht die Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Ethikkommission des Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr und begutachtet keine Forschungsvorhaben, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen.