
Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft
Die Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft unterstützt und berät die Mitglieder und Angehörigen des Promotionskollegs NRW im Hinblick auf von ihnen verantwortete Forschungsvorhaben durch Stellungnahmen zu ethisch relevanten Aspekten vor und während der Durchführung von Forschungsvorhaben.
Aufgaben der Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft
Als ständiges Gremium des PK NRW befasst sich die Kommission zur Verantwortung in der Wissenschaft mit Standards und Prinzipien innerhalb eines Forschungsgebiets sowie mit Auswirkungen der Forschung auf Individuum und Gesellschaft. Sie arbeitet auf der Grundlage des geltenden Rechts und der wissenschaftlichen Standards sowie der einschlägigen Berufsregeln.
Antragstellung
Die Kommission wird ausschließlich dann tätig, wenn der Aufgabenbereich des Promotionskollegs und somit die wissenschaftliche Nachwuchsförderung betroffen ist und die Zustimmung der Trägerhochschule vorliegt. Sie wird
- auf Antrag projektleitender Forschender
- auf Antrag projektbeteiligter Promovierender
- auf Antrag weiterer projektbeteiligter Forschender
- auf begründete Hinweise Dritter (§ 6 Absatz 8)
hin tätig.
Anlässe, die eine Verfahrenseröffnung begründen, sind:
- Beratung und Stellungnahme hinsichtlich ethisch relevanter Aspekte,
- Stellungnahme zu ethisch relevanten Aspekten zur Vorlage bei Drittmittelgebern,
- Stellungnahme zu ethisch relevanten Aspekten zur Vorlage bei Publikationsorganen in Vorbereitung von Publikationen.
Fälle für Stellungnahmen begründen sich wie folgt:
- Projektleitende Forschende sind im Rahmen der Beantragung von Forschungsmitteln verpflichtet, dem Mittelgeber ein Votum hinsichtlich ethisch relevanter Aspekte des Forschungsvorhabens vorzulegen. Nach Zustimmung der Trägerhochschule kann die Kommission eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten.
- Projektleitende und projektbeteiligte Forschende sowie projektbeteiligte Promovierende sind im Rahmen einer Publikation verpflichtet, dem Publikationsorgan ein Votum hinsichtlich ethisch relevanter Aspekte des Forschungsvorhabens vorzulegen. Nach Zustimmung der Trägerhochschule kann die Kommission eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten-
Projektbeteiligte Promovierende und weitere projektbeteiligte Forschende können einen Antrag stellen, wenn bei Antragstellung oder Durchführung des Forschungsvorhabens Zweifel an der ethischen Zulässigkeit auftreten, sofern die Zustimmung der Trägerhochschule, an der das Forschungsvorhaben angesiedelt ist, vorliegt.
Zusammensetzung
Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:
- fünf professorale Mitglieder unterschiedlicher Abteilungen,
- ein promovierendes Mitglied (vakant),
- einem Mitglied des Kollgepersonals,
- ein Mitglied des Vorstands.
Die Mitglieder der Kommission sowie eine Stellvertretung pro Mitglied werden vom Vorstand des Promotionskollegs NRW im Einvernehmen mit dem Kollegsenat ernannt.
Derzeit gehören der Kommission folgende Mitglieder an:
Professorale Mitglieder
Prof. Dr. Klaus Maas
TH Ostwestfalen-Lippe
Prof. Dr. Marcus Mergenthaler
FH Südwestfalen
Prof. Dr. Astrid Rehorek
Vorsitz
TH Köln
Prof. Dr. Dirk Rueter
HS Ruhr West
Prof. Dr. Andreas Rühmkorf
Westfälische HS
Prof. Dr. Grit Behrens
HS Bielefeld
Stellvertretung
Prof. Dr. Jochen Blaurock
TH Köln
Stellvertretung
Prof. Dr. Marion Gebhard
Westfälische HS
Stellvertretung
Prof. Dr. Jürgen Karla
HS Niederrhein
Stellvertretung
Prof. Dr. Sabine Sachweh
FH Dortmund
Stellvertretung
Kollegpersonal
Dr. David Gilgen
Promotionskolleg NRW
Dr. Isabelle Kunze
Promotionskolleg NRW
Stellvertretung
Vorstand
Prof. Dr. Hartmut Ihne
HS Bonn-Rhein-Sieg
Prof. Dr. Martin Sternberg
HS Bochum
Stellvertretung