Aufnahme und Mitwirkung

Die Abteilungen des PK NRW sind thematisch organisierte Einheiten, in denen sich Professor*innen und Doktorand*innen aus Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten vernetzen, gemeinsam forschen und mit Partner*innen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft kooperieren. Werden Sie Teil dieser lebendigen Plattformen und erfahren Sie mehr.

In den Abteilungen wirken unterschiedliche Akteur*innen zusammen und gestalten die Abteilungen:

  • Professor*innen und habilitierte Mitarbeiter*innen aus HAW
  • Professor*innen aus Universitäten
  • Promovierende aus HAW und Universitäten 
  • Universitäre Kooperationspartner*innen
  • Vertreter*innen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung

Promovierte Professor*innen und habilitierte Mitarbeiter*innen der Trägerhochschulen und promovierte Professor*innen von Universitäten und HAW sowie Promovierende können auf Antrag als Mitglieder im PK NRW aufgenommen werden. 


Aufnahme von Professor*innen aus HAW und Universitäten

Professorale Mitgliedschaft

Promovierte Professor*innen und habilitierte Mitarbeiter*innen der Trägerhochschulen sowie promovierte Professor*innen von Universitäten aus NRW können als Mitglieder in einer Abteilung mitwirken, wenn sie die Voraussetzungen (Mitgliedschaftskriterien) erfüllen. Für Professor*innen anderer Hochschulen ist eine Mitgliedschaft möglich, setzt aber neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen auch die institutionelle Eignung der jeweiligen Hochschule voraus.

Mit Inkrafttreten der neuen Mitgliederordnung im März 2023 können Sie auf Antrag für fünf Jahre Mitglied einer Abteilung des PK NRW werden, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie sind promovierte*r Professor*in oder habilitierte*r Mitarbeiter*in an einer Trägerhochschule oder promovierte*r Professor*in an einer kooperierenden Hochschule des PK NRW
  • Sie forschen zu den Schwerpunkten der Abteilung
  • Ihre HAW gibt Ihnen den Freiraum zur Mitarbeit am PK NRW
  • Sie haben in den letzten drei bis fünf Jahren pro Jahr im Durchschnitt mindestens
    • forschungsbezogene Drittmittel in Höhe von 100.000 € (in den Lebens-/Natur-/Ingenieurwissenschaften) bzw. 50.000 € (in anderen Fachrichtungen) eingeworben und
    • eine von Fachwissenschaftler*innen begutachtete Publikation in anerkannten Organen veröffentlicht
  • Sie verfügen über angemessene Erfahrung in der fachlichen Betreuung von Promotionen (die Entscheidung darüber, welche Betreuungserfahrung angemessen ist, trifft die zuständige Abteilung)

Ausführliche Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in unserer Mitgliederordnung.

Assoziierte*r Professor*in (Angehörigenstatus)

Erfüllen Sie die erforderlichen Kriterien nicht umfassend, kann einmalig für fünf Jahre der Status der Assoziation erteilt werden. Assoziierte sind als Angehörige in die Arbeit des PK NRW eingebunden, können an der Betreuung von Promotionen beteiligt werden sowie an Veranstaltungen des PK NRW und der Abteilungen mitwirken. Bestimmte Rechte (z.B. Wahlrecht, Erst- und Zweitbetreuung von Promovierenden nach dem Promotionsrecht des PK NRW) sind allerdings auf Mitglieder beschränkt. Eine Antragstellung auf eine professorale Mitgliedschaft ist bei Erfüllen der Mitgliedschaftskriterien jederzeit möglich.

Antragstellung

Antragstellungen sind über das Bewerbungsportal unseres IT-Systems möglich. Aktuell befindet sich ein neues System in der Entwicklung und wird voraussichtlich im Sommer in Betrieb genommen. Bis es soweit ist, bitten wir um Verständnis, dass nicht alle der o. g. Anpassungen in der Mitgliederordnung über das derzeitige System abgebildet werden können. Erforderliche Formulare stellen wir Ihnen als Download (s. rechte Spalte) bereit. Später werden Ihre Daten automatisch in das neue IT-System übertragen.

Die Vorlage für den Nachweis der Betreuungserfahrung sowie die Bestätigung der eingeworbenen Drittmittel durch die Hochschule schicken Sie bitte, solange wir in einer Übergangszeit mit dem alten System arbeiten, nach Einreichung Ihrer Bewerbung im IT-System an carolin.schuchert@pknrw.de. Die Entscheidung, welche Betreuungserfahrung angemessen ist, trifft die zuständige Abteilung.

Für alle bereits aufgenommenen professoralen Mitglieder und Angehörigen gilt Bestandsschutz. Assoziierte Professor*innen können jederzeit einen Antrag auf Mitgliedschaft einreichen, sofern sie die Kriterien erfüllen.

Auch als professorales Mitglied können Sie bereits jetzt das o.g. Formular zur Bestätigung der Betreuungserfahrung ausfüllen und an Carolin Schuchert senden. Betreuungserfahrung wird entsprechend § 7 (1) der Rahmenpromotionsordnung maßgeblich für die Zusammensetzung der Betreuungsteams sein. Eine erneute Antragstellung auf Mitgliedschaft ist zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig.


Universitäre Kooperationspartner*in in NRW

Als promovierte*r Professor*in einer Universität können Sie auf formlosen Antrag universitäre*r Kooperationspartner*in einer Abteilung werden. Im Promotionskolleg NRW werden Sie dann als Angehörige*r geführt: Sie sind in die Arbeit der Abteilung eingebunden, können an der Betreuung von Promovierenden beteiligt werden und an Veranstaltungen des PK NRW und der Abteilung teilnehmen. Bestimmte Rechte (z.B. Wahlrecht) sind allerdings auf Mitglieder beschränkt.

Die Entscheidung über Ihre Aufnahme als universitäre*r Kooperationspartner*in trifft die Abteilung. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse das Direktorium oder die Koordination der Abteilung. Ein formaler Antrag oder die Einreichung von Unterlagen sind nicht erforderlich.


Aufnahme von Promovierenden

Als Promovierende*r können Sie am PK NRW eine promovierende Mitgliedschaft (kooperativ Promovierende) oder die Annahme und Einschreibung als Doktorand*in (Promotion nach Promotionsrecht des PK NRW) beantragen.

Mitglied in einer Abteilung werden Sie, wenn sie

  • die Voraussetzungen des § 67 HG zur Promotion erfüllen und nachweisen (i.d.R. Masterabschluss),
  • über die fachliche und persönliche Eignung zur Anfertigung einer Dissertation und zur Promotion verfügen,
  • von einem professoralen Mitglied oder assoziierten Professor*in betreut werden sowie
  • ein (Kurz-)Exposé unter Nennung des (vorläufigen) (Arbeits-)Titels zur geplanten Dissertation vorlegen.

Kooperativ Promovierende stellen hierzu einen Antrag auf Mitgliedschaft über unser IT-System (Bewerbungsportal). Promovierende, die über das Promotionsrecht des PK NRW promovieren, werden mit Einschreibung im PK NRW automatisch Mitglied, können aber auch zuvor schon eine Mitgliedschaft über unser IT-System beantragen, ohne hiermit ein Recht auf Annahme als Doktorand*in zu erlangen. Ausführliche Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in unserer Mitgliederordnung.

Für Promovierende nach eigenem Promotionsrecht ist maßgeblich, dass sie sich sowohl an der HAW, an der sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen, als auch am PK NRW zur Promotion einschreiben. Die maßgebliche Hochschule für die Einschreibung an der HAW ist diejenige, an der das Promotionsvorhaben durchgeführt wird und an der mindestens eine der professoralen Betreuungspersonen beheimatet ist. Mit erfolgter Einschreibung am PK NRW werden Promovierende automatisch Mitglied des PK NRW, sofern sie dies nicht bereits sind. Nähere Informationen zur Einschreibung an den HAW erhalten Sie bei der zuständigen Hochschule. Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf der Einschreibung am PK NRW finden Sie in unserer Einschreibungsordnung.

Einschreibungen für die Promotion nach eigenem Promotionsrecht werden ab dem 01. September 2023 an den ersten Trägerhochschulen des PK NRW möglich sein. Antragstellungen auf Annahme und Einschreibung am PK NRW sind ab dem 01. Oktober 2023 möglich. Wir empfehlen allen Interessierten, sich mit den formalen Abläufen und Bestimmungen zum Promotionsprozess am PK NRW vertraut zu machen.  


Partnerschaften und Gaststatus

Forschende und Vertreter*innen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft

Sie sind als Vertreter*in aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft an einem Austausch, einer Kooperation oder einer Partnerschaft mit einer Abteilung interessiert? Bitte sprechen Sie die Koordination der jeweiligen Abteilung an.

Erfüllen Sie als Forschende*r nicht die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft oder Assoziierung, möchten aber dennoch in einer Abteilung mitwirken, kann die Abteilung Ihnen den Gaststatus verleihen. Sprechen Sie hierzu bitte die Koordination der jeweiligen Abteilung an.


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Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft?


Bitte sprechen Sie die Koordinator*innen der Abteilungen an.

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Sie haben formale Fragen zur Mitgliedschaft oder zur Nutzung des Online-Portals?


Bitte nehmen Sie Kontakt zur Geschäftsführung auf:

Frau Dr. Carolin Schuchert