Aufnahme und Mitwirkung

Die Abteilungen des PK NRW sind thematisch organisierte Einheiten, in denen sich Professor*innen und Doktorand*innen aus Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten vernetzen, gemeinsam forschen und mit Partner*innen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft kooperieren. Werden Sie Teil dieser lebendigen Plattformen und erfahren Sie mehr.

In den Abteilungen wirken unterschiedliche Akteur*innen zusammen und gestalten die Abteilungen:

  • Professor*innen und habilitierte Mitarbeiter*innen aus HAW
  • Professor*innen aus Universitäten
  • Promovierende aus HAW und Universitäten 
  • Universitäre Kooperationspartner*innen
  • Vertreter*innen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung

Promovierte Professor*innen und habilitierte Mitarbeiter*innen der Trägerhochschulen und promovierte Professor*innen von Universitäten und HAW sowie Promovierende können auf Antrag als Mitglieder im PK NRW aufgenommen werden. 


Aufnahme von Professor*innen aus HAW und Universitäten

Professorale Mitgliedschaft

Promovierte Professor*innen und habilitierte Mitarbeiter*innen der Trägerhochschulen sowie promovierte Professor*innen von Universitäten aus NRW können als Mitglieder in einer Abteilung mitwirken, wenn sie die Voraussetzungen (Mitgliedschaftskriterien) erfüllen. Für Professor*innen anderer Hochschulen ist eine Mitgliedschaft möglich, setzt aber neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen auch die institutionelle Eignung der jeweiligen Hochschule voraus.

Gemäß der aktuellen Mitgliederordnung können Sie auf Antrag für fünf Jahre Mitglied einer Abteilung des PK NRW werden, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie sind promovierte*r Professor*in oder habilitierte*r Mitarbeiter*in an einer Trägerhochschule, promovierte*r Professor*in an einer kooperierenden Hochschule des PK NRW oder promovierte*r Professor*in an einer Universität in NRW
  • Sie forschen zu den Schwerpunkten der Abteilung
  • Ihre HAW unterstützt Ihre Mitwirkung und gibt Ihnen den Freiraum zur Mitarbeit am PK NRW
  • Sie haben in den letzten drei bis fünf Jahren pro Jahr im Durchschnitt mindestens
    • forschungsbezogene Drittmittel in Höhe von 100.000 € (in den Lebens-/Natur-/Ingenieurwissenschaften) bzw. 50.000 € (in anderen Fachrichtungen) eingeworben und
    • eine von Fachwissenschaftler*innen begutachtete Publikation in anerkannten Organen veröffentlicht
  • Sie verfügen über angemessene Erfahrung in der fachlichen Betreuung von Promotionen (die Entscheidung darüber, welche Betreuungserfahrung angemessen ist, trifft die zuständige Abteilung)

Ausführliche Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in unserer Mitgliederordnung.

Assoziierte*r Professor*in (Angehörigenstatus)

Erfüllen Sie die erforderlichen Kriterien nicht umfassend, kann einmalig für fünf Jahre der Status der Assoziation erteilt werden. Assoziierte sind als Angehörige in die Arbeit des PK NRW eingebunden, können an der Betreuung von Promotionen beteiligt werden sowie an Veranstaltungen des PK NRW und der Abteilungen mitwirken. Bestimmte Rechte (z.B. Wahlrecht, Erst- und Zweitbetreuung von Promovierenden nach dem Promotionsrecht des PK NRW) sind allerdings auf Mitglieder beschränkt. Eine Antragstellung auf eine professorale Mitgliedschaft ist bei Erfüllen der Mitgliedschaftskriterien jederzeit möglich.

Antragstellung

Antragstellungen sind über unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS möglich.

Sollten Sie Ihren Antrag auf Mitgliedschaft noch über das mittlerweile abgeschaltete Bewerbungsportal von CampusCore gestellt haben, werden Ihre Daten automatisch in das neue IT-System übertragen. Die bei Antragstellung über CampusCore einzureichenden Nachweise (Formulare zum Nachweis der Betreuungserfahrung (.pdf) sowie zur Bestätigung der eingeworbenen Drittmittel (.docx) durch die Hochschule) senden Sie bitte an die Geschäftsführung, Frau Dr. Carolin Schuchert (carolin.schuchert@pknrw.de).

Bereits aufgenommene professorale Mitglieder müssen keinen neuen Antrag auf Mitgliedschaft in KISS stellen. Wir bitten Sie aber, das Formulare zum Nachweis der Betreuungserfahrung (.pdf) auszufüllen und an David Ewald (david.ewald@pknrw.de) zu senden, da die Betreuungserfahrung gemäß § 7 (1) der Rahmenpromotionsordnung maßgeblich für die Zusammensetzung der Betreuungsteams sein wird.

Bereits aufgenommene assoziierte Professor*innen können einen Antrag auf Mitgliedschaft in KISS stellen, wenn sie die Mitgliedschaftskriterien erfüllen.


Dokumente für den Antrag auf professorale Mitgliedschaft

Universitäre Kooperationspartner*in in NRW

Als promovierte*r Professor*in einer Universität können Sie auf formlosen Antrag universitäre*r Kooperationspartner*in einer Abteilung werden. Im Promotionskolleg NRW werden Sie dann als Angehörige*r geführt: Sie sind in die Arbeit der Abteilung eingebunden, können an der Betreuung von Promovierenden beteiligt werden und an Veranstaltungen des PK NRW und der Abteilung teilnehmen. Bestimmte Rechte (z.B. Wahlrecht) sind allerdings auf Mitglieder beschränkt.

Die Entscheidung über Ihre Aufnahme als universitäre*r Kooperationspartner*in trifft die Abteilung. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse das Direktorium oder die Koordination der Abteilung. Ein formaler Antrag oder die Einreichung von Unterlagen sind nicht erforderlich.


Aufnahme von Promovierenden

Promovierende können am PK NRW aufgenommen werden, wenn sie eine Mitgliedschaft (vornehmlich für kooperativ Promovierende) oder eine Einschreibung und Annahme als Doktorand*in am PK NRW (für Promovierende nach dem Promotionsrecht des PK NRW) beantragen.

Kooperativ Promovierende

Sie können kooperativ promovierendes Mitglied in einer Abteilung werden, wenn Sie

  • die Voraussetzungen des § 67 HG zur Promotion erfüllen und nachweisen (i.d.R. Masterabschluss),
  • über die fachliche und persönliche Eignung zur Anfertigung einer Dissertation und zur Promotion verfügen,
  • kooperativ mit einer Trägerhochschule an einer Universität/promotionsberechtigen Einrichtung promovieren,
  • von einem professoralen Mitglied oder assoziierten Professor*in der Abteilung betreut werden und
  • ein (Kurz-)Exposé unter Nennung des (vorläufigen) (Arbeits-)Titels zur geplanten Dissertation vorlegen.

Den Antrag auf Mitgliedschaft als Doktorand*in (kooperativ) stellen Sie bitte über unser unser Kolleginformations- und Steuerungssystems KISS.

Promovierende über das Promotionsrecht des PK NRW

Wenn Sie über das Promotionsrecht des PK NRW promovieren möchten, müssen Sie

  • die Zugangsvorausetzungen zur Promotion gemäß § 5 der Rahmenpromotiosordnung des PK NRW erfüllen und nachweisen,
  • die Annahme als Doktorand*in gemäß § 6 der Rahmenpromotionsordnung des PK NRW beantragen und die geforderten Dokumente (u.a. ein Kurz-Exposé) vorlegen,
  • von mindestens einem professoralen Mitglied einer Abteilung betreut werden,
  • sich an der HAW einschreiben, an der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen und an der mindestens eine der professoralen Betreuungspersonen beheimatet ist und
  • sich am PK NRW zur Promotion einschreiben.

Sowohl den Antrag auf Einschreibung als auch Annahme als Doktorand*in stellen Sie über unser Kolleginformations- und Steuerungssystem KISS.

Vor Antragstellung bitten wir Sie

Mit erfolgter Einschreibung am PK NRW werden Promovierende automatisch Mitglied des PK NRW, sofern sie dies nicht bereits sind. Nähere Informationen zur Einschreibung an den HAW erhalten Sie bei der zuständigen Hochschule. Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf der Einschreibung am PK NRW finden Sie in unserer Einschreibungsordnung.

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

  • Der Antrag auf Einschreibung am PK NRW ist innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Einschreibung an der Hochschule zu stellen.
  • Der Antrag auf Annahme sollte zeitgleich mit dem Antrag auf Einschreibung gestellt werden, spätestens aber drei Monate nach der Einschreibung am PK NRW.

Wenn Sie über das Promotionsrecht des Promotionskollegs NRW promovieren möchten, können Sie auf Antrag bereits vor der Einschreibung am PK NRW Mitglied werden, wenn Sie von einem professoralen Mitglied einer Abteilung betreut werden, die Immatrikulation an einer Trägerhochschule und dem Promotionskolleg NRW geplant ist und innerhalb von drei Monaten ein Antrag auf Annahme als Doktorand*in gestellt wird bzw. solch ein Antrag noch nicht endgültig abgelehnt wurde. Ein Antrag auf Mitgliedschaft als Doktorand*in (Promotionsrecht) ist ebenfalls über KISS zu stellen.


Partnerschaften und Gaststatus

Forschende und Vertreter*innen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft

Sie sind als Vertreter*in aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft an einem Austausch, einer Kooperation oder einer Partnerschaft mit einer Abteilung interessiert? Bitte sprechen Sie die Koordination der jeweiligen Abteilung an.

Erfüllen Sie als Forschende*r nicht die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft oder Assoziierung, möchten aber dennoch in einer Abteilung mitwirken, kann die Abteilung Ihnen den Gaststatus verleihen. Sprechen Sie hierzu bitte die Koordination der jeweiligen Abteilung an.


Gruppen-Icon

Sie haben Fragen?