Die Abteilungen des PK NRW sind thematisch organisierte Einheiten, in denen sich Professor*innen und Doktorand*innen aus Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten vernetzen, gemeinsam forschen und mit Partner*innen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft kooperieren. Werden Sie Teil dieser lebendigen Plattformen und erfahren Sie mehr.
Promovierte Professor*innen und habilitierte Mitarbeiter*innen der Trägerhochschulen und promovierte Professor*innen von Universitäten und HAW sowie Promovierende können auf Antrag als Mitglieder im PK NRW aufgenommen werden.
Promovierte Professor*innen und habilitierte Mitarbeiter*innen der Trägerhochschulen sowie promovierte Professor*innen von Universitäten aus NRW können als Mitglieder in einer Abteilung mitwirken, wenn sie die Voraussetzungen (Mitgliedschaftskriterien) erfüllen. Für Professor*innen anderer Hochschulen ist eine Mitgliedschaft möglich, setzt aber neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen auch die institutionelle Eignung der jeweiligen Hochschule voraus.
Auf Antrag können Sie für fünf Jahre Mitglied einer Abteilung des PK NRW werden. Hierzu sind folgende Kriterien zu erfüllen:
Ausführliche Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in unserer Mitgliederordnung.
Erfüllen Sie die erforderlichen Kriterien nicht umfassend, kann einmalig für fünf Jahre der Status der Assoziation erteilt werden. Assoziierte sind als Angehörige des PK NRW in die Arbeit des PK NRW eingebunden, können an der Betreuung von Promotionen beteiligt werden sowie an Veranstaltungen des PK NRW und der Abteilungen mitwirken. Bestimmte Rechte (z.B. Wahlrecht, Erst- und Zweitbetreuung von Promovierenden nach dem Promotionsrecht des PK NRW) sind allerdings auf Mitglieder beschränkt. Eine Antragstellung auf eine professorale Mitgliedschaft ist bei Erfüllen der Mitgliedschaftskriterien jederzeit möglich.
Als promovierte*r Professor*in einer Universität können Sie auf formlosen Antrag universitäre*r Kooperationspartner*in einer Abteilung werden. Im Promotionskolleg NRW werden Sie dann als Angehörige*r geführt: Sie sind in die Arbeit der Abteilung eingebunden, können an der Betreuung von Promovierenden beteiligt werden und an Veranstaltungen des PK NRW und der Abteilung teilnehmen. Bestimmte Rechte (z.B. Wahlrecht) sind allerdings auf Mitglieder beschränkt.
Die Entscheidung über Ihre Aufnahme als universitäre*r Kooperationspartner*in trifft die Abteilung. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse das Direktorium oder die Koordination der Abteilung. Ein formaler Antrag oder die Einreichung von Unterlagen sind nicht erforderlich.
Promovierende können auf Antrag Mitglied in einer Abteilung werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 67 HG zur Promotion erfüllen und nachweisen (i.d.R. Masterabschluss), über die fachliche und persönliche Eignung zur Anfertigung einer Dissertation und zur Promotion verfügen, von einem professoralen Mitglied oder assoziierten Professor*in betreut werden sowie ein Exposé zur geplanten Dissertation vorlegen.
Kooperativ Promovierende stellen hierzu einen Antrag auf Mitgliedschaft über unser Online-Portal. Promovierende, die über das Promotionsrecht des PK NRW promovieren, werden mit Einschreibung im PK NRW automatisch Mitglied, können aber auch zuvor schon eine Mitgliedschaft über unser Online-Portal beantragen, ohne hiermit ein Recht auf Annahme als Doktorand*in zu erlangen.
Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung für eine Mitgliedschaft finden Sie in unserer Mitgliederordnung.
Sie sind als Vertreter*in aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft an einem Austausch, einer Kooperation oder einer Partnerschaft mit einer Abteilung interessiert? Bitte sprechen Sie die Koordination der jeweiligen Abteilung an.
Erfüllen Sie als Forschende*r nicht die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft oder Assoziierung, möchten aber dennoch in einer Abteilung mitwirken, kann die Abteilung Ihnen den Gaststatus verleihen. Sprechen Sie hierzu bitte die Koordination der jeweiligen Abteilung an.
Sie haben formale Fragen zur Mitgliedschaft oder zur Nutzung des Online-Portals?