Wahlen

Hier finden Sie Informationen zu den Wahlen der verschiedenen Gremien und Ämtern des PK NRW.

Nachwahlen

Nachwahlen zu den Abteilungsräten in den jeweiligen Abteilungen und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie der dezentralen Gleichstellungsbeauftragen in der Abteilung Informatik und Data Science und der Direktorin bzw. des Direktors in der Abteilung Lebenswissenschaften und Gesundheitstechnologien

 

Informationen zu den Nachwahlen

Wahlvorschläge für die Nachwahlen zu den Abteilungsräten in den jeweiligen Abteilungen und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie der dezentralen Gleichstellungsbeauftragen in der Abteilung Informatik und Data Science und der Direktorin bzw. dem Direktor in der Abteilung Lebenswissenschaften und Gesundheitstechnologien des Promotionskollegs NRW 2026 können bis zum 04.05.2026 eingereicht werden.

Die Nachwahlen finden als Online-Wahen statt. Weitere Informationen zu den Nachwahlen finden Sie im Wahlausschreiben (.pdf) sowie in der Wahlordnung (.pdf).

Wahlrecht

Für die Nachwahl der Direktorin bzw. des Direktors in der Abteilung Lebenswissenschaften und Gesundheitstechnologien verfügt der Abteilungsrat der entsprechenden Abteilung über das aktive Wahlrecht (Recht zu wählen) sowie das Recht Wahlvorschläge einzureichen. Über das passive Wahlrecht (Recht zu kandidieren) verfügen alle professoralen Mitglieder der entsprechenden Abteilung. 

Für die Nachwahl der zweiten stellvertretenden Direktorin bzw. des zweiten stellvertretenden Direktors in der Abteilung Informatik und Data Science verfügt der Abteilungsrat der entsprechenden Abteilung über das aktive Wahlrecht (Recht zu wählen) sowie das Recht Wahlvorschläge einzureichen. Über das passive Wahlrecht verfügen alle professoralen Mitglieder der entsprechenden Abteilung (Recht zu kandidieren). 

Für die Nachwahl zur zentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie für die dezentrale Gleichstellungsbeauftragten der Abteilung Informatik und Data Science  verfügen der Kollegsenat und der Abteilungsrat der entsprechenden Abteilung über das aktive Wahlrecht (Recht zu wählen). Über das passive Wahlrecht (Recht zu kandidieren) verfügen alle weibliche Promotionskollegmitglieder sowie alle weibliche Promotionskollegmitglieder der entsprechenden Abteilung, deren fachliche Qualifikation gem. § 24 Abs. 2 Satz 3 des Hochschulgesetzes den Anforderungen ihrer Aufgaben gerecht werden. Dies setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder nachgewiesene fachliche Qualifikationen voraus. Wahlvorschläge für die Nachwahl der zentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Abteilung Informatik und Data Science können von allen weiblichen Promotionskollegmitgliedern sowie von weiblichen Promotionskollegmitgliedern der entsprechenden Abteilung unterzeichnet werden.

Für die Nachwahl zum Abteilungsrat Informatik und Data Science in der Gruppe der Promovierenden verfügen alle wahlberechtigten Promovierenden der entsprechenden Abteilung über das aktive Wahlrecht (Recht zu wählen) sowie über das passive Wahlrecht (Recht zu kandidieren).

Für die Nachwahl zum Abteilungsrat Soziales und Gesundheit in der Gruppe der professoralen Mitglieder verfügen alle wahlberechtigten professoralen Mitglieder der entsprechenden Abteilung über das aktive Wahlrecht (Recht zu wählen) sowie über das passive Wahlrecht (Recht zu kandidieren).

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge für die Nachwahlen können nur von den entsprechenden Wahlberechtigten unterzeichnet werden. Wahlvorschläge können bis zum 04.05.2026  eingereicht werden. Die Nachfrist endet am 11.05.2026.

Die Wahlvorschläge können elektronisch an David Ewald (david.ewald@pknrw.de) Muhammed Ali Argac (muhammed.argac@pknrw.de) übermittelt werden.

Online-Nachwahl

Wahlberechtigte, die keine Briefwahl beantragt haben, erhalten zu Beginn der Wahl am 18.05.2026 um 8:00 Uhr die Authentifizierungsdaten per Wahleinladung (E-Mail-Adresse). Die Authentifizierung der Wahlberechtigten erfolgt über die Eingabe einer Wähler-ID und des dazugehörigen Passworts. Es ist auf Klein- und Großschreibung zu achten. Zudem wird in der Wahleinladung die Zeitspanne angegeben, in der die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Die Stimmabgabe muss in der Zeitspanne vom 18.05.2026, 8.00 Uhr, bis 19.05.2026, 16.00Uhr, erfolgen.

Briefwahl

Die Briefwahl muss bis zum 30.04.2026, 15:00 Uhr schriftlich oder elektronisch beim Wahlvorstand (David Ewald oder Muhammed Ali Argac) beantragt werden.