Wahlen

Hier finden Sie Informationen zu den Wahlen der verschiedenen Gremien und Ämtern des PK NRW.

Nachwahl der stellvertretenden Direktorinnen und Direktoren in der Abteilung Informatik und Data Science und zum Abteilungsrat Informatik und Data Science in der Gruppe der Promovierenden des Promotionskollegs NRW 2025

Die Nachwahl der stellvertretenden Direktorinnen und Direktoren in der Abteilung Informatik und Data Science und zum Abteilungsrat Informatik und Data Science in der Gruppe der Promovierenden des Promotionskollegs NRW 2025 findet als Online-Wahl statt. Ein Antrag auf Briefwahl ist möglich. Alle Fristen finden Sie im Wahlausschreiben. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in der Wahlordnung.

Nachwahl der stellvertretenden Direktorinnen und Direktoren in der Abteilung Informatik und Data Science

Das aktive Wahlrecht für die Nachwahl der stellvertretenden Direktorinnen und Direktoren in der Abteilung Informatik und Data Science hat der jeweilige Abteilungsrat der Abteilung (§ 33 Abs. 4 der WO).

Das passive Wahlrecht haben alle professoralen Mitglieder der jeweiligen Abteilung.

Wahlvorschläge für die Nachwahl der stellvertretenden Direktorinnen und Direktoren in der Abteilung Informatik und Data Science können nur Mitglieder des Abteilungsrats einreichen. Jedes Mitglied kann für jedes zu besetzende Amt nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorschlagen (§ 33 Abs. 2 der WO). Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten erklären, ob sie die Kandidatur annehmen (§ 33 Abs. 2 der WO).

Die Amtszeit der neu gewählten stellvertretenden Direktorinnen und Direktoren beginnt am 01.08.2025 und endet am 29.01.2027.

Nachwahl zum Abteilungsrat Informatik und Data Science in der Gruppe der Promovierenden

Das aktive Wahlrecht für die Nachwahl zum Abteilungsrat Informatik und Data Science in der Gruppe der Promovierenden haben die dazugehörigen Mitglieder der entsprechenden Gruppe der Abteilung Informatik und Data Science.

Das passive Wahlrecht haben alle Mitglieder der entsprechenden Gruppe der Abteilung Informatik und Data Science.

Wahlvorschläge für die Wahl zum Kollegsenat können nur von wahlberechtigten Promotionskollegmitgliedern der jeweiligen Gruppe unterzeichnet werden.

Wahlvorschläge für die Nachwahl zum Abteilungsrat Informatik und Data Science in der Gruppe der Promovierenden können nur von wahlberechtigten Mitgliedern der jeweiligen Gruppe, die der jeweiligen Abteilung angehören, unterzeichnet werden.

Ist die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten einer Gruppe kleiner oder gleich der Zahl der auf sie entfallenden Sitze, so werden alle wählbaren Kandidatinnen und Kandidaten dieser Gruppe ohne Wahl Mitglieder des Gremiums (§ 4 Abs. 1 WO).

Die Amtszeit beginnt mit der Beendigung der Einspruchsfrist und endet am 29.06.2027.

Online-Wahl

Die Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben, bekommen vor Wahlbeginn die Authentifizierungsdaten per Wahleinladung an ihre E-Mail-Adresse zugesendet. In der Wahleinladung wird die Zeitspanne angegeben, in der die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Die Stimmabgabe muss in dieser Zeitspanne erfolgen.

Briefwahl

Die Briefwahl muss bis zum 20.06.2025 12:00 Uhr schriftlich oder elektronisch beim Wahlvorstand (Wahlvorstandsvorsitzender David Ewald, david.ewald@pknrw.de, Tel.: +49 234 32 10176) beantragt werden. Eine Vorlage für die schriftliche Beantragung der Briefwahl finden Sie hier.