Zum Abschluss der Promotion

Sie haben Ihre Dissertation eingereicht und einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt. Nach erfolgreich abgeschlossener Disputation ist die Dissertation zunächst der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen, bevor Sie den Doktorgrad führen dürfen. Hier finden Sie Hinweise rund um die Schritte Publikation der Dissertation, Promotionsurkunde und Exmatrikulation.

Auf dem Weg zur Promotion

Sie haben Ihre Dissertation erfolgreich eingereicht und den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt? Dies sind die finalen Schritte auf Ihrem Weg zum Doktorgrad.

Schritt 7: Begutachtung der Dissertation und Auslage

Mit Eröffnung des Promotionsverfahrens bestellt der Promotionsausschuss Gutachter*innen und die Prüfungskommission. Die Gutachter*innen erstellen jeweils eine schriftliche Stellungnahme zu Ihrer Dissertation. Diese Stellungnahmen werden anschließend gemeinsam mit Ihrer Dissertation zur Einsicht ausgelegt.

Nach Ablauf der Auslagefrist erhalten Sie vom Promotionsausschuss einen schriftlichen Bescheid über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Dissertation. 

Schritt 8: Mündliche Prüfung (Disputation)

Auf die Begutachtung und Auslage der Dissertation folgt die mündliche Prüfung in Form einer Disputation. In der Disputation präsentieren und verteidigen Sie Ihre Dissertation vor der Prüfungskommission und ggf. Gästen.

Das Ergebnis der Disputation wird Ihnen unmittelbar im Anschluss mitgeteilt. 

Haben Sie die Disputation bestanden, stellt Ihnen das PK NRW ein vorläufiges Zeugnis aus.

Schritt 9: Veröffentlichung der Dissertation

Ihre Dissertation ist in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Prüfungskommission kann Ihnen Auflagen zur Überarbeitung der Dissertation machen, die für die Veröffentlichung zu berücksichtigen sind.

Schritt 10: Überreichung der Promotionsurkunde

Mit Erhalt der Promotionsurkunde gilt die Promotion als abgeschlossen. Sie dürfen nun den Doktorgrad führen. Herzlichen Glückwunsch.

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen und Erläuterungen rund um die Schritte Begutachtung, Auslage, Disputation, Veröffentlichung und Urkundenvergabe.

Begutachtung der Dissertation und Auslage

Begutachtung der Dissertation und Auslage

Die Begutachtung

Mit Eröffnung des Promotionsverfahrens werden gemäß § 9 RPO mindestens zwei Gutachten zu Ihrer Dissertation eingeholt und gemäß § 10 die Prüfungskommission, welche die mündliche Promotionsprüfung abnimmt, benannt. Die Prüfungskommission setzt sich aus den Gutachter*innen und mindestens einer weiteren Person zusammen.

Die Gutachter*innen nehmen Stellung zu Ihrer Arbeit und sprechen eine Empfehlung über die Annahme oder Ablehnung sowie zur Benotung Ihrer Dissertationsleistung aus. Die Gutachten sind in der Regel spätestens nach drei Monaten schriftlich einzureichen. 

Hinweis: Ihre Betreuungspersonen sind nicht automatisch auch Gutachter*innen in Ihrem  Promotionsverfahren. Es gilt, dass für jede begutachtende Person, die Teil Ihres Betreuungsteams ist oder gemeinsam mit Ihnen publiziert hat, eine weitere begutachtende Person bestellt wird, die in keiner wissenschaftlichen Kooperationsbeziehung mit Ihnen steht. Beachten Sie hierbei auch die Regelungen zur Befangenheit.

Auslage der Dissertation

Nach Eingang aller Gutachten liegen Dissertation und Gutachten mindestens drei, maximal aber vier Wochen in der Abteilung zur Einsicht aus. Die Promotionsordnungen der Abteilungen können in bestimmten Fällen eine Fristverkürzung vorsehen.

Während der Auslage können professorale Mitglieder der Abteilung Einspruch gegen die Annahme, Ablehnung oder Bewertung der Arbeit einlegen.

Nach Ablauf der Auslagefrist erhalten Sie vom Prüfungsausschuss einen schriftlichen Bescheid über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Dissertation.

Mündliche Prüfung (Disputation)

Mündliche Prüfung (Disputation)

Bei Annahme der Dissertation findet i. d. R. spätestens acht Wochen nach der Annahme der Dissertation die mündliche Prüfung in Form einer Disputation statt. Terminabsprachen und Details zur Prüfungsorganisation besprechen Sie bitte mit der Prüfungskommission. Die Prüfungskommission muss dem PK NRW den Prüfungstermin mitteilen. Bitte beachten Sie, dass die Raumbuchung und die Vorbereitung des Raumes nicht durch das PK NRW erfolgt.

Die Disputation

Die Disputation dient insbesondere der Vorstellung der wichtigsten Ergebnisse Ihrer Dissertation und besteht aus einem Vortrag und einer sich anschließenden wissenschaftlichen Diskussion mit den Mitgliedern der Prüfungskommission. Die Disputation dauert mindestens 90 und maximal 120 Minuten. Das Ergebnis der Disputation erhalten Sie unmittelbar nach deren Abschluss. Ein vorläufiges Zeugnis wird von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission ausgestellt.

Die Disputation ist trägerhochschul- und kollegöffentlich. In begründeten Fällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Nach der Disputation können Sie sich an der Hochschule und am PK NRW exmatrikulieren. Spätestens zum Ende des Semesters werden Sie exmatrikuliert.

Veröffentlichung der Dissertation

Veröffentlichung der Dissertation

Die Veröffentlichung 

Die Promotion wird durch die Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen. Vor der Aushändigung hat der*die Doktorand*in nicht das Recht, den Doktorgrad zu führen.

Bevor Ihnen die Urkunde ausgehändigt werden kann, ist Ihre Dissertation gemäß § 15 RPO in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Vor der Publikation sind ggf. Auflagen zur Überarbeitung der Dissertation zu erfüllen; diese werden von der Prüfungskommission erteilt und Ihnen im Anschluss an die Disputation bekanntgegeben. Vor Erteilung der Druckerlaubnis müssen Sie die Druckerlaubnis einholen.

Reichen Sie die gemäß § 15 Rahmenpromotionsordnung (RPO) jeweils erforderlichen Pflichtexemplare Ihrer veröffentlichten Dissertation bei der Bibliothek Ihrer Hochschule für angwandte Wissenschaften (HAW) und beim PK NRW ein.

Die Veröffentlichung hat innerhalb von höchstens zwei Jahren nach Bestehen der mündlichen Prüfung zu erfolgen.

Übergabe der Promotionsurkunde

Übergabe der Promotionsurkunde

Mit Erhalt der Promotionsurkunde gilt die Promotion als abgeschlossen. Sie dürfen nun den Doktorgrad führen.