Promovieren nach Promotionsrecht des PK NRW - Ihr Weg zur Promotion

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die formalen Abläufe, die vor, während und am Ende einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW wichtig sind. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber sowie nützliche Hinweise dazu, was in den verschiedenen Phasen zu beachten ist.

Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich gilt, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben nach § 67 (4) des Hochschulgesetzes (HG) NRW erfüllen müssen, um am PK NRW zur Promotion angenommen zu werden. Demnach hat zum Promotionsstudium Zugang, wer i.d.R. einen Master- oder vergleichbaren Abschluss nachweist.

Weitere Voraussetzungen, Anforderungen sowie der Ablauf des Promotionsverfahrens werden in der Rahmenpromotionsordnung (RPO) sowie ergänzend dazu in der Promotionsordnung der Abteilung (APO) des PK NRW, in der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen, geregelt.

Bitte machen Sie sich frühzeitig mit den für Sie geltenden Bestimmungen vertraut. Nehmen Sie bei Fragen und Problemen gerne unser Service- und Beratungsangebot in Anspruch.

Bitte beachten Sie, dass es bei ausländischen Abschlüssen zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.


Vor der Promotion: Annahme und Einschreibung

Sie haben sich für eine Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW entschieden? Hier finden Sie wichtige Informationen zu den ersten Schritten, um am PK NRW zu promovieren.

Schritt 1: Betreuungsperson finden und Betreuungszusage einholen

  • Recherchieren Sie, welches professorale Mitglied für die Betreuung Ihres Promotionsprojektes infrage kommt. Die professoralen Mitglieder und ihre Forschungsschwerpunkte werden auf den Webseiten der Abteilungen unter Mitwirkende vorgestellt.
  • Kontaktieren Sie das für eine Betreuung infrage kommende professorale Mitglied. Für die erste Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, eine E-Mail an den*die Professor*in zu richten, in der Sie um einen Gesprächstermin bitten, sich kurz vorstellen und Ihr Promotionsvorhaben skizzieren. Falls möglich, fügen Sie der E-Mail ein kurzes Exposé Ihres geplanten Promotionsvorhabens bei.
  • Informieren Sie sich parallel dazu über die Abteilung der potentiellen Betreuungsperson, das bzw. die von der Abteilung angebotenen Promotionsprogramme sowie die Voraussetzungen für eine Annahme als Doktorand*in.
  • Haben Sie eine Betreuungsperson gefunden, füllen Sie gemeinsam mit dieser die Betreuungszusage der Abteilung, in der Ihre Betreuungsperson Mitglied ist, aus und lassen sich diese unterschreiben. Eine verbindliche Vorlage der Betreuungszusage der jeweiligen Abteilung können Sie auf dieser Seite herunterladen.
  • Besprechen Sie mit Ihrer Betreuungsperson auch die weitere Zusammensetzung des Betreuungsteams nach den geltenden Regelungen. Die Vorlagen (nicht verbindlich) für die Zusagen der weiteren Personen aus dem Betreuungsteam können Sie ebenfalls auf dieser Seite herunterladen. Eine Zusage per E-Mail über die Dienstadresse der Professorin/des Professors ist ebenfalls ausreichend.

Schritt 2: Einschreibung als Doktorand*in an der HAW

  • Stellen Sie an der HAW, an der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen möchten (diejenige HS, der der*die Professor*in angehört, welche*r die verbindliche Betreuungszusage unterzeichnet hat), einen Antrag auf Einschreibung (Immatrikulation). Sofern Sie die formalen Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen, werden Sie dort immatrikuliert. Die Einschreibung an der HAW erfolgt unter Vorbehalt, bis die Annahme am PK NRW erfolgt ist.
  • Alle notwendigen Informationen zur Einschreibung an den HAW erhalten Sie auf den Internetseiten der jeweiligen HAW.

Schritt 3: Annahme und Einschreibung als Doktorand*in am PK NRW

  • Nach der Einschreibung an der HAW stellen Sie zeitnah einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in über unser Kolleginformations- und Steuerungssystem (KISS). Fügen Sie diesem alle notwendigen Unterlagen bei.
  • Beantragen Sie nach Möglichkeit gleichzeitig mit dem Antrag auf Annahme die Einschreibung am PK NRW. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über KISS und wird unter Vorbehalt gewährt, wobei der Vorbehalt im erfolgreich durchlaufenden Annahmeprozess am PK NRW besteht. Gemäß Einschreibeordnung ist der Antrag auf Einschreibung am PK NRW innerhalb von vier Wochen nach der Einschreibung an der HAW zu stellen. Für Promovierende, die sich vor dem 01. Oktober 2023 an einer der Trägerhochschulen einschreiben, gilt eine Fristverlängerung für die Antragstellung auf Einschreibung am PK NRW bis zum 01.November 2023.
  • Der Promotionsausschuss der zuständigen Abteilung prüft Ihren Antrag auf Annahme dahingehend, ob Ihre Unterlagen vollständig und ggf. Auflagen zu erfüllen sind; der Ausschuss entscheidet über Ihre Annahme als Doktorand*in in der Abteilung.
  • Über die Entscheidung des Promotionsausschusses erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Die Einschreibung am Promotionskolleg NRW erfolgt mit Wirkung zum Beginn des Semesters, in das die Einschreibung an der jeweiligen Trägerhochschule erfolgt ist. Als Doktorand*in nach dem Promotionsrecht des PK NRW sind Sie verpflichtet, sich für die Dauer Ihrer Promotion für das jeweils nächste Semester sowohl an der HAW als auch am PK NRW zurückzumelden. Die Einschreibung endet i. d. R., sobald die mündliche Promotionsprüfung (Disputation) erfolgreich abgelegt wurde bzw. zum Ende des Semesters, in der die Disputation erfolgt ist.
  • Als eingeschriebene*r Doktorand*in am PK NRW sind Sie gleichzeitig Mitglied des PK NRW.

Durchführung der Promotion: Promotionsprogramm absolvieren und Dissertation schreiben

Während der Promotionsphase liegt der Fokus darauf, das Promotionsprogramm zu absolvieren und die Dissertation zu schreiben. Auch für diese Phase der Promotion stellen wir Ihnen hier nützliche Informationen und Tipps zur Verfügung.

Schritt 4: Betreuungsvereinbarung abschließen

  • Jede*r Doktorand*in wird durch ein Betreuungsteam aus drei Personen betreut.
  • Gemeinsam mit Ihren Betreuer*innen schließen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Bestätigung der Annahme als Doktorand*in eine Betreuungsvereinbarung ab. Diese dient dazu, das Verhältnis zwischen Doktorand*in und Betreuenden inhaltlich, zeitlich transparent und verbindlich zu regeln.
  • Die Betreuungsvereinbarung wird in regelmäßig stattfindenden gemeinsamen Gesprächen mit Ihrem Betreuungsteam aktualisiert und fortgeschrieben.
  • Das Muster der Betreuungsvereinbarung können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Schritt 5: Promotionsprogramm absolvieren und Dissertation schreiben

  • Sofern Ihnen der Promotionsausschuss bei der Annahme Auflagen erteilt hat, stellen Sie sicher, dass Sie diese termingerecht erfüllen.
  • Absolvieren Sie die im Ablaufplan vorgesehenen Veranstaltungen des Promotionsprogramms (Pflicht- und Wahl(pflicht)bereich), an dem Sie teilnehmen (bspw. Ringvorlesung, Kolloquien, Methodenveranstaltungen etc.).
  • Verfassen Sie Ihre Dissertation. Beachten Sie hierbei die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und Ethik. Informieren Sie sich über den Umgang mit Forschungsdaten.
  • Treffen Sie sich regelmäßig mit Ihren Betreuer*innen, um den Stand Ihrer Arbeit zu besprechen. Behalten Sie die in der Betreuungsvereinbarung geschlossenen Vereinbarungen im Auge.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Promovierenden und fachlichen Expert*innen, die sich Ihnen im Rahmen des Promotionsprogramms sowie durch weitere Veranstaltungen Ihrer Abteilung bieten.
  • Nutzen Sie Möglichkeiten zur überfachlichen Qualifizierung, bspw. durch das Angebot des PK NRW.
  • Die Annahme als Doktorand*in ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Nutzen Sie bei Bedarf die Möglichkeit zur Verlängerung. Sprechen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Betreuungsteam ab. Näheres zum Thema ist in der Promotionsordnung Ihrer Abteilung geregelt.
  • Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Abgabe der Dissertation vor. Vergewissern Sie sich, dass das Format Ihrer Dissertation den Vorgaben in der RPO entspricht; fügen Sie alle notwendigen Erklärungen gemäß RPO bei.
  • Stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens.
  • Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid des Promotionsausschusses.

Schritt 6: Begutachtung

  • Mit Eröffnung des Promotionsverfahrens werden gemäß § 9 RPO mindestens zwei Gutachten zu Ihrer Dissertation eingeholt und gemäß § 10 die Prüfungskommission, welche die mündliche Promotionsprüfung abnimmt, benannt. Die Prüfungskommission setzt sich aus den Gutachter*innen und mindestens einer weiteren Person zusammen.
  • Die Gutachter*innen nehmen Stellung zu Ihrer Arbeit und sprechen eine Empfehlung über die Annahme oder Ablehnung sowie zur Benotung Ihrer Dissertationsleistung aus. Die Gutachten sind in der Regel spätestens nach drei Monaten schriftlich einzureichen. Wird die Annahme empfohlen, liegen Dissertation und Gutachten mindestens drei, maximal aber vier Wochen in der Abteilung zur Einsicht aus. Die Promotionsordnungen der Abteilungen können in bestimmten Fällen eine Fristverkürzung vorsehen.
  • Nach Ablauf der Auslagefrist erhalten Sie vom Prüfungsausschuss einen schriftlichen Bescheid über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Dissertation.

Schritt 7: Disputation

  • Bei Annahme der Dissertation findet i. d. R. spätestens acht Wochen nach der Annahme der Dissertation die mündliche Prüfung in Form einer Disputation statt.
  • Die Disputation dient insbesondere der Vorstellung der wichtigsten Ergebnisse Ihrer Dissertation und besteht aus einem Vortrag und einer sich anschließenden wissenschaftlichen Diskussion mit den Mitgliedern der Prüfungskommission. Die Disputation dauert mindestens 90 und maximal 120 Minuten.
  • Die Disputation ist trägerhochschul- und kollegöffentlich. In begründeten Fällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Während der Promotion

Abschluss der Promotion

Nach erfolgreich abgeschlossener Disputation ist die Dissertation zunächst der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen, bevor Sie den Doktorgrad führen dürfen. Hinweise zum Ablauf haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Schritt 8: Publikation

  • Die Promotion wird durch die Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen. Vor der Aushändigung hat der*die Doktorand*in nicht das Recht, den Doktorgrad zu führen.
  • Bevor Ihnen die Urkunde ausgehändigt werden kann, müssen Sie Ihre Dissertation gemäß § 15 RPO in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen.
  • Vor der Publikation sind ggf. Auflagen zur Überarbeitung der Dissertation zu erfüllen. Vor Erteilung der Druckerlaubnis wird durch das in der Prüfungskommission vertretene Mitglied des Betreuungsteams geprüft, ob etwaige, Ihnen erteilte Auflagen erfüllt wurden.
  • Reichen Sie die gemäß § 15 RPO jeweils erforderlichen Pflichtexemplare Ihrer Dissertation bei der Bibliothek Ihrer HAW und beim PK NRW ein.
  • Die Veröffentlichung hat innerhalb von höchstens zwei Jahren nach Bestehen der mündlichen Prüfung zu erfolgen.
  • Mit Erhalt der Promotionsurkunde gilt die Promotion als abgeschlossen. Sie dürfen nun den Doktorgrad führen.

Schritt 9: Exmatrikulation

  • Die Exmatrikulation erfolgt automatisch oder auf Antrag zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihre Disputation absolviert haben.