Auf dieser Seite informieren wir Sie über die formalen Abläufe, die vor, während und am Ende einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW wichtig sind. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber sowie nützliche Hinweise dazu, was in den verschiedenen Phasen zu beachten ist.
Grundsätzlich gilt, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben nach § 67 (4) des Hochschulgesetzes (HG) NRW erfüllen müssen, um am PK NRW zur Promotion angenommen zu werden. Demnach hat zum Promotionsstudium Zugang, wer i.d.R. einen Master- oder vergleichbaren Abschluss nachweist.
Weitere Voraussetzungen, Anforderungen sowie der Ablauf des Promotionsverfahrens werden in der Rahmenpromotionsordnung (RPO) sowie ergänzend dazu in der Promotionsordnung der Abteilung (APO) des PK NRW, in der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen, geregelt.
Bitte machen Sie sich frühzeitig mit den für Sie geltenden Bestimmungen vertraut. Nehmen Sie bei Fragen und Problemen gerne unser Service- und Beratungsangebot in Anspruch.
Bitte beachten Sie, dass es bei ausländischen Abschlüssen zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.
Sie haben sich für eine Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW entschieden? Hier finden Sie wichtige Informationen zu den ersten Schritten, um am PK NRW zu promovieren.
Während der Promotionsphase liegt der Fokus darauf, das Promotionsprogramm zu absolvieren und die Dissertation zu schreiben. Auch für diese Phase der Promotion stellen wir Ihnen hier nützliche Informationen und Tipps zur Verfügung.
Nach erfolgreich abgeschlossener Disputation ist die Dissertation zunächst der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen, bevor Sie den Doktorgrad führen dürfen. Hinweise zum Ablauf haben wir hier für Sie zusammengestellt.