Promovieren nach Promotionsrecht des PK NRW - Ihr Weg zur Promotion

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die formalen Abläufe, die vor, während und am Ende einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW wichtig sind. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber sowie nützliche Hinweise dazu, was in den verschiedenen Phasen zu beachten ist.

Zugangsvoraussetzungen

Um am PK NRW zur Promotion zugelassen zu werden, müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 67 Absatz 4 des Hochschulgesetzes NRW (HG) erfüllen. Demnach hat zum Promotionsstudium Zugang, wer einen Master- oder vergleichbaren Abschluss (z.B. Magister oder Diplom) nachweist.

Weitere Zugangsvoraussetzungen regeln die Rahmenpromotionsordnung (RPO) des PK NRW sowie die Promotionsordnung der Abteilungen (APO) des PK NRW, an der das PRomotionsvorhaben durchgeführt werden soll.In diesen Ordnungen finden Sie auch weitere Informationen zum Ablauf der Promotionsverfahren.

Bitte machen Sie sich frühzeitig mit den für Sie geltenden Bestimmungen vertraut. Nehmen Sie bei Fragen und Problemen gerne unser Service- und Beratungsangebot in Anspruch.

Bitte beachten Sie, dass es bei ausländischen Abschlüssen zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.


Vor der Promotion: Annahme und Einschreibung

Sie haben sich für eine Promotion nach eigenem Promotionsrecht des PK NRW entschieden? Hier finden Sie wichtige Informationen zu den ersten Schritten, um am PK NRW zu promovieren.

Schritt 1: Betreuungsteam finden und Betreuungszusagen einholen

  • Recherchieren Sie professorale Mitglieder des PK NRW, die für die fachliche Betreuung Ihres Promotionsprojektes infrage kommen. Die professoralen Mitglieder und ihre Forschungsschwerpunkte werden auf den Webseiten der Abteilungen unter Mitwirkende vorgestellt.
  • Kontaktieren Sie das für eine Betreuung infrage kommende professorale Mitglied. Für die erste Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, eine E-Mail an den*die Professor*in zu richten, in der Sie sich kurz vorstellen, Ihr Promotionsvorhaben skizzieren und um einen Gesprächstermin bitten. Falls möglich, fügen Sie der E-Mail ein kurzes Exposé Ihres geplanten Promotionsvorhabens bei.
  • Informieren Sie sich über die Abteilung und das von der Abteilung angebotene Promotionsprogramm bzw. die -programme, in der die potentielle Betreuungsperson professorales Mitglied ist. Prüfen Sie, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen für das Programm erfüllen.
  • Haben Sie eine fachliche Betreuung gefunden, machen Sie sich gemeinsam Gedanken über die weitere fachliche und die dritte Betreuungsperson. Berücksichtigen Sie bei der Zusammensetzung des Betreuungsteams die Vorgaben der aktuellen RPO und APO.
  • Haben Sie ein komplettes Betreuungsteam gefunden, füllen Sie mit den Betreuuenden die Betreuungszusagen aus. Für die erste fachliche Betreuung verwenden Sie bitte die verbindliche Vorlage der Abteilung, in der die Person Mitglied ist; lassen Sie sich diese vom PK NRW bestätigen. Für die zweite fachliche und dritte Betreuungsperson können Sie die (nicht verbindlichen) Vorlagen verwenden; eine Zusage per E-Mail über die Dienstadresse der*des Professor*in*s ist ebenfalls ausreichend.

Schritt 2: Einschreibung als Doktorand*in an der HAW

  • Stellen Sie an der HAW, an der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen möchten (diejenige HAW, der der*die Professor*in angehört, welche*r die verbindliche Betreuungszusage unterzeichnet hat), einen Antrag auf Einschreibung (Immatrikulation). Sofern Sie die formalen Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen, werden Sie dort immatrikuliert und zahlen den Semesterbeitrag. Die Einschreibung an der HAW erfolgt unter Vorbehalt, bis Einschreibung und Annahme am PK NRW erfolgt sind.
  • Informationen zur Einschreibung an den Hochschulen erhalten Sie bei den dort zuständigen Stellen. Eine Einschreibung ist sowohl in das Winter- als auch Sommersemester möglich.
  • Für die Einschreibung an der HAW benötigen Sie die Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds der Abteilung, in der das Promotionsprojekt durchgeführt werden soll, sowie die von der HAW benannten Unterlagen.

Schritt 3: Annahme und Einschreibung als Doktorand*in am PK NRW

  • Innerhalb von vier Wochen nach der Einschreibung an der HAW ist über unser Kolleginformations- und Steuerungssystem (KISS) ein Antrag auf Einschreibung am PK NRW stellen. Für diesen Antrag benötigen Sie die Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds, eine Studienbescheinigung der HAW, an der Sie als Doktorand*in eingeschrieben sind, den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, den Nachweis eines zur Promotion berechtigenden Abschlusses sowie den Scan eines amtlichen Lichtbildausweises. Sie werden in das Semester eingeschrieben, in das die HAW sie eingeschrieben hat. Für die Einschreibung am PK NRW wird kein Beitrag fällig.
  • Stellen Sie zeitgleich mit dem Antrag auf Einschreibung am PK NRW, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach erfolgter Einschreibung, einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in über KISS. Für den Antrag benötigen Sie ein Betreuungsteam aus drei Personen samt Betreuungszusagen (verpflichtend ist die Betreuungszusage einer fachlichen Betreuung; ohne Vorschläge der zweiten und dritten Betreuung wird der Promotionsausschuss Ihnen Betreuende zuweisen bzw. Ihren Antrag ablehnen, sofern keine geeigneten Betreuungspersonen zur Verfügung stehen), ein (Kurz-)Exposé, einen Lebenslauf, den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, den Nachweis eines zur Promotion berechtigenden Abschlusses und ggf. weitere abteilungsspezifische Nachweise (Sprachnachweise oder Empfehlungsschreiben).
  • Der Promotionsausschuss der zuständigen Abteilung prüft, ob Ihr Antrag auf Annahme als Doktorand*in vollständig ist und Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Der Ausschuss entscheidet über Ihre Annahme, Ihr Betreuungsteam und ob ggf. Auflagen zu erfüllen sind. Über die Entscheidung des Promotionsausschusses erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Als Doktorand*in nach dem Promotionsrecht des PK NRW sind Sie verpflichtet, sich für die Dauer Ihrer Promotion für das jeweils nächste Semester sowohl an der HAW als auch am PK NRW zurückzumelden. Die Rückmeldung zum Sommersemester hat am PK NRW vom 01.01. bis zum 15.05., zum Wintersemester vom 01.07. bis zum 15.11. eines Jahres zu erfolgen. Für die Rückmeldung am PK NRW benötigen Sie die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Ihrer HAW.
  • Annahme und Einschreibung sind auf fünf Jahre befristet. Die mögliche Dauer einer Verlängerung der Annahme/Einschreibung ist in den jeweiligen Promotionsordnungen der Abteilungen festgelegt.
  • Als eingeschriebene*r Doktorand*in am PK NRW sind Sie gleichzeitig Mitglied des PK NRW. Die Mitgliedschaft endet, wenn Sie sich exmatrikulieren, nicht zurückmelden, Ihre Promotion abbrechen oder spätestens mit der erfolgreich abgelegten mündlichen Promotionsprüfung (Disputation).

Durchführung der Promotion: Promotionsprogramm absolvieren und Dissertation schreiben

Während der Promotionsphase liegt der Fokus darauf, das Promotionsprogramm zu absolvieren und die Dissertation zu schreiben. Auch für diese Phase der Promotion stellen wir Ihnen hier nützliche Informationen und Tipps zur Verfügung.

Schritt 4: Betreuungsvereinbarung abschließen

  • Jede*r Doktorand*in wird durch ein Betreuungsteam aus drei Personen betreut.
  • Gemeinsam mit Ihren Betreuer*innen schließen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Bestätigung der Annahme als Doktorand*in eine Betreuungsvereinbarung ab. Diese dient dazu, das Verhältnis zwischen Doktorand*in und Betreuenden inhaltlich, zeitlich transparent und verbindlich zu regeln.
  • Die Betreuungsvereinbarung wird in regelmäßig stattfindenden gemeinsamen Gesprächen mit Ihrem Betreuungsteam aktualisiert und fortgeschrieben.
  • Das Muster der Betreuungsvereinbarung können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Schritt 5: Promotionsprogramm absolvieren und Dissertation schreiben

  • Sofern Ihnen der Promotionsausschuss bei der Annahme Auflagen erteilt hat, stellen Sie sicher, dass Sie diese termingerecht erfüllen.
  • Absolvieren Sie die im Ablaufplan vorgesehenen Veranstaltungen des Promotionsprogramms (Pflicht- und Wahl(pflicht)bereich), an dem Sie teilnehmen (bspw. Ringvorlesung, Kolloquien, Methodenveranstaltungen etc.).
  • Verfassen Sie Ihre Dissertation. Beachten Sie hierbei die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und Ethik. Informieren Sie sich über den Umgang mit Forschungsdaten.
  • Treffen Sie sich regelmäßig mit Ihren Betreuer*innen, um den Stand Ihrer Arbeit zu besprechen. Behalten Sie die in der Betreuungsvereinbarung geschlossenen Vereinbarungen im Auge.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Promovierenden und fachlichen Expert*innen, die sich Ihnen im Rahmen des Promotionsprogramms sowie durch weitere Veranstaltungen Ihrer Abteilung bieten.
  • Nutzen Sie Möglichkeiten zur überfachlichen Qualifizierung, bspw. durch das Angebot des PK NRW.
  • Melden Sie sich jedes Semester rechtzeitig an der HAW, an der Sie das Promotionsprojekt durchführen, sowie am PK NRW zurück. Am PK NRW hat die Rückmeldung zum Sommersemester vom 01.01. bis zum 15.05., zum Wintersemester vom 01.07. bis zum 15.11. eines Jahres zu erfolgen.
  • Die Annahme als Doktorand*in ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Nutzen Sie bei Bedarf die Möglichkeit zur Verlängerung. Sprechen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Betreuungsteam ab. Näheres zum Thema ist in der Promotionsordnung Ihrer Abteilung geregelt.
  • Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Abgabe der Dissertation vor. Vergewissern Sie sich, dass das Format Ihrer Dissertation den Vorgaben in der RPO entspricht; fügen Sie alle notwendigen Erklärungen gemäß RPO bei.
  • Stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens.
  • Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid des Promotionsausschusses.

Schritt 6: Begutachtung

  • Mit Eröffnung des Promotionsverfahrens werden gemäß § 9 RPO mindestens zwei Gutachten zu Ihrer Dissertation eingeholt und gemäß § 10 die Prüfungskommission, welche die mündliche Promotionsprüfung abnimmt, benannt. Die Prüfungskommission setzt sich aus den Gutachter*innen und mindestens einer weiteren Person zusammen.
    Hinweis: Ihre Betreuungspersonen sind nicht automatisch auch Gutachter*innen. Es gilt, dass für jede begutachtende Person, die Teil Ihres Betreuungsteams ist oder gemeinsam mit Ihnen publiziert hat, eine weitere begutachtende Person bestellt wird, die in keiner wissenschaftlichen Kooperationsbeziehung mit Ihnen steht. Beachten Sie hierbei auch die Regelungen zur Befangenheit.
  • Die Gutachter*innen nehmen Stellung zu Ihrer Arbeit und sprechen eine Empfehlung über die Annahme oder Ablehnung sowie zur Benotung Ihrer Dissertationsleistung aus. Die Gutachten sind in der Regel spätestens nach drei Monaten schriftlich einzureichen. Wird die Annahme empfohlen, liegen Dissertation und Gutachten mindestens drei, maximal aber vier Wochen in der Abteilung zur Einsicht aus. Die Promotionsordnungen der Abteilungen können in bestimmten Fällen eine Fristverkürzung vorsehen.
  • Nach Ablauf der Auslagefrist erhalten Sie vom Prüfungsausschuss einen schriftlichen Bescheid über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Dissertation.

Schritt 7: Disputation

  • Bei Annahme der Dissertation findet i. d. R. spätestens acht Wochen nach der Annahme der Dissertation die mündliche Prüfung in Form einer Disputation statt.
  • Die Disputation dient insbesondere der Vorstellung der wichtigsten Ergebnisse Ihrer Dissertation und besteht aus einem Vortrag und einer sich anschließenden wissenschaftlichen Diskussion mit den Mitgliedern der Prüfungskommission. Die Disputation dauert mindestens 90 und maximal 120 Minuten.
  • Die Disputation ist trägerhochschul- und kollegöffentlich. In begründeten Fällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Während der Promotion

Abschluss der Promotion

Nach erfolgreich abgeschlossener Disputation ist die Dissertation zunächst der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen, bevor Sie den Doktorgrad führen dürfen. Hinweise zum Ablauf haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Schritt 8: Publikation

  • Die Promotion wird durch die Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen. Vor der Aushändigung hat der*die Doktorand*in nicht das Recht, den Doktorgrad zu führen.
  • Bevor Ihnen die Urkunde ausgehändigt werden kann, müssen Sie Ihre Dissertation gemäß § 15 RPO in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen.
  • Vor der Publikation sind ggf. Auflagen zur Überarbeitung der Dissertation zu erfüllen. Vor Erteilung der Druckerlaubnis wird durch das in der Prüfungskommission vertretene Mitglied des Betreuungsteams geprüft, ob etwaige, Ihnen erteilte Auflagen erfüllt wurden.
  • Reichen Sie die gemäß § 15 RPO jeweils erforderlichen Pflichtexemplare Ihrer Dissertation bei der Bibliothek Ihrer HAW und beim PK NRW ein.
  • Die Veröffentlichung hat innerhalb von höchstens zwei Jahren nach Bestehen der mündlichen Prüfung zu erfolgen.
  • Mit Erhalt der Promotionsurkunde gilt die Promotion als abgeschlossen. Sie dürfen nun den Doktorgrad führen.

Schritt 9: Exmatrikulation

  • Die Exmatrikulation erfolgt automatisch oder auf Antrag zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihre Disputation absolviert haben.