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Aktuelle Neuigkeiten, Berichte, Mitteilungen und Hintergründe aus der Abteilung Medien und Interaktion.

Wahl zum Promotionsausschuss und Empfehlungsausschuss der Abteilung Medien und Interaktion des PK NRW 2023

Wahl zum Promotionsausschuss und Empfehlungsausschuss der Abteilung Medien und Interaktion des PK NRW 2023

Die Abteilung Medien und Interaktion wählt einen (1) Promotionsausschuss und einen (2) Empfehlungsausschuss.

Nachfrist

Die Miglieder der Abteilung werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen innerhalb der Nachfrist (29.05.2023, 12:00 Uhr) gebeten.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Die professoralen Mitglieder der Abteilung Medien und Interaktion werden aufgefordert für

  1. die Wahl zum Promotionsausschuss (Wahlvorschlag für die Wahl zum Promotionsausschuss - Professor*innen (.pdf)) und für
  2. die Wahl zum Empfehlungsausschuss (Wahlvorschlag für die Wahl zum Empfehlungsausschuss - Professor*innen (.pdf))

zu kandidieren.

Die promovierenden Mitglieder der Abteilung Medien und Interaktion werden aufgefordert für

  1. die Wahl zum Promotionsausschuss (Wahlvorschlag für die Wahl zum Promotionsausschuss - Doktorand*innen (.pdf))

zu kandidieren.

Die Kandidatur wird durch Einsendung des entsprechenden Wahlvorschlags bis zum 22.05.2023, 12:00 Uhr an Dr. Gregor Rehmer (gregor.rehmer@gi-nrw.de) erklärt.

Sind nach Ablauf der Einreichungsfrist für die Wahlen nicht genügend gültige Kandidaturen eingegangen, wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen innerhalb einer Nachfrist von sieben Tagen aufgerufen. Die Nachfrist endet am 29.05.2023, 12:00 Uhr.

Promotionsausschuss

Aufgaben des Promotionsausschusses

Der Promotionsausschuss ist gemäß § 4 Absatz 1 der Rahmenpromotionsordnung des Promotionskollegs für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen vom 31.01.2023 (RPO) RPO für die Organisation des Promotionsverfahrens, insbesondere für die Entscheidung über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand, die Bestellung der Betreuerinnen und Betreuer, die Eröffnung des Promotionsverfahrens, die Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter, die Bestellung der Mitglieder der Prüfungskommission und die Überwachung der zügigen Durchführung des Promotionsverfahrens einschließlich der Dokumentation der Anzahl der Doktorandinnen und Doktoranden der Abteilung zuständig.

Wahlrecht für die Wahl zum Promotionsausschuss

Für die Wahl zum Promotionsausschuss verfügen alle Mitglieder der Abteilung Medien und Interaktion über das passive Wahlrecht (dürfen kandidieren und gewählt werden) und alle stimmberechtigten Mitglieder des Abteilungsrats Medien und Interaktion über das aktive Wahlrecht innerhalb ihrer Gruppe (dürfen wählen).

Amtszeit des Promotionsausschusses

Die Amtszeit der Mitglieder des Promotionsausschusses beträgt gemäß § 4 Absatz 2 RPO drei Jahre; eine Wiederbestellung ist zulässig.

Zusammensetzung des Promotionsausschusses

Der Promotionsausschuss der Abteilung Medien und Interaktion des PK NRW besteht gemäß § 4 Absatz 2 RPO aus

  • vier professoralen Mitgliedern der Abteilung,
  • der Direktorin bzw. dem Direktor der Abteilung und
  • einer eingeschriebenen Doktorandin bzw. einem eingeschriebenen Doktoranden der Abteilung (sofern im Promotionskolleg weniger als drei Promovierende einer Abteilung eingeschrieben sind, können stattdessen auch promovierende Mitglieder einer Abteilung gewählt werden, die nicht eingeschrieben sind)
  • sowie, ohne Stimmrecht, der für die Abteilung zuständigen Koordinatorin bzw. dem für die Abteilung zuständigen Koordinator.

Von den professoralen Mitgliedern soll möglichst ein Mitglied von einer Universität kommen. Auch die Benennung einer universitären Kooperationspartnerin bzw. eines universitären Kooperationspartners einer Abteilung des Promotionskollegs NRW ist anstelle eines professoralen Mitgliedes möglich.

Zur Gewährleistung der Beschlussfähigkeit werden

  • zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (1. Stellvertretung und 2. Stellvertretung) für die gewählten professoralen Mitglieder und
  • eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter für die eingeschriebene Doktorandin bzw. den eingeschriebenen Doktoranden des Promotionsausschusses

bestellt. Die stellvertretenden Direktorinnen oder Direktoren der Abteilung stellen die Stellvertretung der Direktorin bzw. des Direktors dar. Wenn nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten kandidieren, bleibt die Stellvertretung bzw. bleiben die Stellvertretungen der jeweiligen Gruppe unbesetzt.

Gemäß § 4 Absatz 4 der Promotionsordnung der Abteilung Medien und Interaktion des Promotionskollegs für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen vom 10.05.2023 (APO) soll bei der Zusammensetzung des Promotionsausschusses die fachliche Expertise für die in den Promotionsprogrammen verliehenen Doktorgrade gemäß § 2 Absatz 1 APO in angemessener Form durch die professoralen Mitglieder vertreten werden. Der Ausschuss soll i.S.v. § 2 der Wahlordnung für die Wahl zu den Organen und Gremien des Promotionskollegs NRW vom 16.04.2021 geschlechtergerecht zusammengesetzt werden.

Regelungen zur Wahl zum Promotionsausschuss

Gemäß § 4 Absatz 3 RPO werden die stimmberechtigten Mitglieder des Promotionsausschusses und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit Ausnahme der Direktorin bzw. des Direktors vom Abteilungsrat innerhalb ihrer Gruppe mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Enthaltungen zählen dabei nicht als abgegebene Stimmen. Die stimmberechtigen Mitglieder aus der Gruppe der Promovierenden des Abteilungsrats haben jeweils eine Stimme für die Wahl. Die stimmberechtigten professoralen Mitglieder des Abteilungsrats haben jeweils vier Stimmen für die Wahl. Jede wahlberechtigte Person darf maximal eine Stimme pro Kandidatin oder Kandidat abgeben. Zudem gilt § 4 der Wahlordnung für die Wahl zu den Organen und Gremien des Promotionskollegs NRW in der Fassung vom 13.02.2023 (Entbehrlichkeit von Wahlen).
Gemäß § 4 Absatz 4 RPO sind die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der gewählten Mitglieder die Kandidatinnen bzw. Kandidaten der jeweiligen Gruppe mit den nächstmeisten Stimmen, die nicht in den Promotionsausschuss gewählt worden sind.

Empfehlungsausschuss

Aufgaben des Empfehlungsausschusses

Der Empfehlungsausschuss erarbeitet gemäß § 3 Absatz 1 der Ordnung der Abteilung Medien und Interaktion des Promotionskollegs NRW vom 04.11.2021 in der Fassung vom 04.04.2023 (AO) eine fachwissenschaftliche Bewertung für die Aufnahme von Mitgliedern und Angehörigen in die Abteilung.

Wahlrecht für die Wahl zum Empfehlungsausschuss

Für die Wahl zum Empfehlungsausschuss verfügen alle professoralen Mitglieder der Abteilung Medien und Interaktion über das passive Wahlrecht (dürfen kandidieren und gewählt werden) und alle stimmberechtigten Mitglieder des Abteilungsrats Medien und Interaktion über das aktive Wahlrecht (dürfen wählen).

Amtszeit des Empfehlungsausschusses

Die Amtszeit der Mitglieder im Empfehlungsausschuss beträgt gemäß § 5 Absatz 11 der Rahmenabteilungsordnung des Promotionskollegs NRW vom 16.04.2021 in der Fassung vom 13.02.2023 (RAO) drei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Zusammensetzung des Empfehlungsausschusses

Der Empfehlungsausschuss der Abteilung Medien und Interaktion des PK NRW besteht gemäß § 3 Absatz 3 AO aus

  • fünf professoralen Mitgliedern, universitären Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartnern der Abteilung oder anderen sachkundigen Professorinnen oder Professoren aus promotionsberechtigten Einrichtungen.

Ein Mitglied wird gemäß § 5 Absatz 4 RAO aus dem Kreis der Direktorin bzw. des Direktors und ihrer oder seiner Stellvertretungen gemäß § 4 Absatz 2 bestimmt. Vier Mitglieder werden gemäß § 5 Absatz 5 RAO durch den Abteilungsrat gewählt.

Bei der Zusammensetzung sollen gemäß § 3 Absatz 4 AO die Forschungsschwerpunkte gemäß § 5 Absatz 2 AO in angemessener Form durch die gewählten Mitglieder vertreten werden.

Der Abteilung ist es ein wichtiges Anliegen, dass der Ausschuss geschlechtsparitätisch besetzt wird.

Regelungen zur Wahl des Empfehlungsausschusses

Gemäß § 5 Absatz 5 RAO wird der Empfehlungsausschuss mit Ausnahme der Vertretung aus dem Kreis der Direktorin bzw. des Direktors oder der Stellvertretung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Enthaltungen zählen dabei nicht als abgegebene Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Mitglieder des Abteilungsrats haben soviele Stimmen, wie der Empfehlungsausschuss wählbare Mitglieder hat. Jede wahlberechtigte Person darf maximal eine Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten abgeben. Ist die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten kleiner oder gleich der Anzahl der wählbaren Mitglieder des Empfehlungsausschusses, so werden alle wählbaren Kandidatinnen und Kandidaten ohne Wahl Mitglieder des Ausschusses.

Wahlhandlung

Die Wahlen zum Promotionsausschuss und Empfehlungsausschuss der Abteilung Medien und Interaktion findet als Online-Wahl statt.

Ein Antrag auf Briefwahl ist möglich. Die wahlberechtigten Mitglieder des Abteilungsrats können die Briefwahl bis zum 31.05.2023, 12:00 Uhr schriftlich oder elektronisch bei Dr. Gregor Rehmer (gregor.rehmer@gi-nrw.de) beantragen. Der Wahlbrief muss bis zum 08.06.2023 bei Dr. Rehmer eingegangen sein.

Die Online-Wahl wird, wie schon die Wahlen zuvor, mithilfe des Wahlportal-Anbieters POLYAS durchgeführt. Die wahlberechtigten Mitglieder des Abteilungsrats, die keine Briefwahl beantragt haben, bekommen bei Wahlbeginn am 05.06.2023, 08:00 Uhr, die Authentifizierungsdaten per Wahleinladung (E-Mail-Adresse) zugesendet. Die Authentifizierung der Wahlberechtigten erfolgt über die Eingabe einer Wähler-ID und des dazugehörigen Passworts. Es ist auf Klein- und Großschreibung zu achten. Zudem wird in der Wahleinladung die Zeitspanne angegeben, in der die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.

Die Stimmabgabe muss in der Zeitspanne vom 05.06.2023, 08:00 Uhr, bis 09.06.2023, 12:00 Uhr, erfolgen.

Die Speicherung der abgegebenen Stimme erfolgt anonymisiert. Die Reihenfolge des Stimmeingangs kann nicht nachvollzogen werden. Außerdem kann die individuelle Wahlhandlung von den Wahlberechtigten jederzeit gestoppt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden.


Dr. Gregor J. Rehmer

Koordination der Abteilung Medien und Interaktion

+49 234 32 10185

gregor.rehmer@pknrw.de

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