
Durchführung der Promotion
Auf dieser Seite haben wir den wesentlichen Ablauf der Promotion am PK NRW sowie nützliche Tipps für Sie zusammengestellt.
Auf dem Weg zur Promotion
Sie wurden als Doktorand*in des PK NRW angenommen? Erfahren Sie hier, wie der weitere Ablauf ist und was es zu beachten gilt.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen und Erläuterungen rund um den Ablauf zur Promotion am PK NRW.
Auflagen erfüllen
Die Betreuungsvereinbarung
Die Betreuungsvereinbarung dient dazu, das Verhältnis zwischen Doktorand*in und Betreuenden inhaltlich, zeitlich transparent und verbindlich zu regeln. Sie schließen diese daher gemeinsam mit Ihren Betreuer*innen innerhalb von sechs Monaten nach Bestätigung der Annahme als Doktorand*in am PK NRW ab. Bitte beachten Sie: Die Betreuungsvereinbarung ist nicht mit den beim Antrag auf Annahme einzureichenden Betreuungszusagen zu verwechseln.
Laden Sie die Betreuungsvereinbarung nach Abschluss mit Ihrem Betreuungsteam in KISS unter „Promotion“ – „Auflagen aus Annahme“ hoch.
Das PK NRW hält ein verbindliche Vorlage der Betreuungsvereinbarung zum Download bereit.
Ausführliches Exposé
Innerhalb von zwölf Monaten nach der Annahme am PK NRW ist ein ausführliches und vom Betreuungsteam unterschriebenes Exposé in KISS unter „Promotion“ – „Auflagen aus Annahme“ hochzuladen.
Sofern Ihr Exposé bei der Annahme als ausführlich eingestuft wurde, müssen sie es nur noch unterschreiben lassen.
Wurde Ihr Exposé als Kurzexposé eingestuft, ist es noch auszuarbeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Abteilungen Vorgaben zu Struktur und Umfang des ausführlichen Exposés machen.
Weitere Auflagen
Ggf. hat der Promotionsausschuss weitere Auflagen gemacht. Erfüllen Sie diese fristgerecht und laden Sie den Nachweis über die Erfüllung in KISS unter „Promotion“ – „Auflagen aus Annahme“ hoch.
Promotionsprogramm absolvieren und Dissertation schreiben
Zu erfüllende Leistungen
Absolvieren Sie die im Ablaufplan Ihres Promotionsprogramms vorgesehenen Veranstaltungen im Pflicht- und Wahl(pflicht)bereich (bspw. Ringvorlesung, Kolloquien, Methodenveranstaltungen etc.).
Verfassen Sie Ihre Dissertation. Beachten Sie hierbei die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und Ethik. Informieren Sie sich über den Umgang mit Forschungsdaten.
Regelmäßiger Austausch und Fortschrittsgespräche
Treffen Sie sich regelmäßig mit Ihren Betreuer*innen, um den Stand Ihrer Arbeit zu besprechen.
Erstellen Sie für jedes abgeschlossene Jahr der Promotion nach Annahme einen Fortschrittsbericht. Diskutieren Sie diesen mit Ihren Betreuer*innen in einem Fortschrittsgespräch und aktualisieren Sie hierbei Ihre Betreuungsvereinbarung. Behalten Sie dabei auch die in der Betreuungsvereinbarung geschlossenen Vereinbarungen im Auge. Lassen Sie das Fortschrittsgespräch durch eine Betreuungsperson protokollieren.
Nutzen Sie die Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Promovierenden und fachlichen Expert*innen, die sich Ihnen im Rahmen des Promotionsprogramms sowie durch weitere Veranstaltungen Ihrer Abteilung bieten.
Qualifizierungsangebote
Nutzen Sie weitere Möglichkeiten zur persönlichen, akademischen und beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung, bspw. durch das Angebot des PK NRW.
Weitere wichtige Formalitäten
Melden Sie sich jedes Semester rechtzeitig an der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW), an der Sie das Promotionsprojekt durchführen, sowie am PK NRW zurück. Am PK NRW hat die Rückmeldung zum Sommersemester vom 01.01. bis zum 15.05., zum Wintersemester vom 01.07. bis zum 15.11. eines Jahres zu erfolgen. Beachten Sie zusätzlich die Rückmeldefristen Ihrer Hochschule.
Die Annahme als Doktorand*in ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Nutzen Sie bei Bedarf die Möglichkeit zur Verlängerung. Sprechen Sie sich hierzu rechtzeitig mit Ihrem Betreuungsteam ab. Näheres zum Thema ist in der Promotionsordnung Ihrer Abteilung geregelt.
Abgabe der Dissertation
Einreichung der Dissertation
Bereiten Sie rechtzeitig die Abgabe Ihrer Dissertation vor. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Dissertation die formalen Vorgaben der Rahmenpromotionsordnung (RPO) erfüllt; fügen Sie alle notwendigen Erklärungen gemäß RPO bei.
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens in KISS. Über die Entscheidung zur Eröffnung des Promotionsverfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid des Promotionsausschusses.