Wahlen

Hier finden Sie Informationen zu den Wahlen der verschiedenen Gremien und Ämtern des PK NRW.

Wahl zur Direktorin oder zum Direktor und der Stellvertretungen in den acht Abteilungen des Promotionskollegs NRW 2023/2024

Die Wahl zur Direktorin oder zum Direktor und der Stellvertretungen in den acht Abteilungen des Promotionskollegs NRW 2023/2024 findet als Online-Wahl statt. Ein Antrag auf Briefwahl ist möglich. Alle Fristen finden Sie im Wahlausschreiben. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in der Wahlordnung.

Wahlrecht

Für die Wahl zur Direktorin oder zum Direktor und der Stellvertretungen verfügen alle stimmberechtigten Mitglieder des jeweiligen Abteilungsrats der entsprechenden Abteilung, die Mitglied im Promotionskolleg NRW sind, über das aktive Wahlrecht (dürfen wählen). Über das passive Wahlrecht verfügen alle professoralen Mitglieder der jeweiligen Abteilung (dürfen kandidieren und gewählt werden).

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge für die Wahl zur Direktorin oder zum Direktor und der Stellvertretungen können Mitglieder des jeweiligen Abteilungsrats einreichen. Jedes Mitglied kann für jedes zu besetzende Amt nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorschlagen (§ 33 Abs. 2 der WO).

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten erklären, ob sie die Kandidatur annehmen (§ 33 Abs. 2 der WO).

Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 14.12.2023 einzureichen. 

Online-Wahl

Die Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben, bekommen vor Wahlbeginn die Authentifizierungsdaten per Wahleinladung an ihre E-Mail-Adresse zugesendet. In der Wahleinladung wird die Zeitspanne angegeben, in der die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Die Stimmabgabe muss in dieser Zeitspanne erfolgen.

Briefwahl

Die Briefwahl muss bis zum 20.12.2023, 15:00 Uhr schriftlich oder elektronisch beim Wahlvorstand (Wahlvorstandsvorsitzender David Ewald, david.ewald(at)pknrw.de, Tel.: +49 234 32 10176) beantragt werden. Eine Vorlage für die schriftliche Beantragung der Briefwahl finden Sie hier.

 


Nachwahl zum Abteilungsrat Lebenswissenschaften und Gesundheitstechnologien in der Gruppe der professoralen Mitglieder sowie der Promovierenden des Promotionskollegs NRW 2023/2024

Die Nachwahl zum Abteilungsrat Lebenswissenschaften und Gesundheitstechnologien in der Gruppe der professoralen Mitglieder sowie der Promovierenden des Promotionskollegs NRW 2023/2024 findet als Online-Wahl statt. Ein Antrag auf Briefwahl ist möglich. Alle Fristen finden Sie im Wahlausschreiben. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in der Wahlordnung.

Wahlrecht

Für die Nachwahl zum Abteilungsrat Lebenswissenschaften und Gesundheitstechnologien in der Gruppe der professoralen Mitglieder sowie der Promovierenden verfügen alle Mitglieder der entsprechenden Gruppe der Abteilung Lebenswissenschaften und Gesundheitstechnologien, die Mitglied im Promotionskolleg NRW sind, über das aktive Wahlrecht (dürfen wählen). Über das passive Wahlrecht verfügen alle Mitglieder der entsprechenden Gruppe der Abteilung Lebenswissenschaften und Gesundheitstechnologien (dürfen kandidieren und gewählt werden).

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge für die Nachwahl zum Abteilungsrat Lebenswissenschaften und Gesundheitstechnologien in der Gruppe der professoralen Mitglieder sowie der Promovierenden können nur von wahlberechtigten Promotionskollegmitgliedern der jeweiligen Gruppe, die der jeweiligen Abteilung angehören, unterzeichnet werden. Jedes Mitglied kann für jedes zu besetzende Amt nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorschlagen (§ 33 Abs. 2 der WO).

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten erklären, ob sie die Kandidatur annehmen (§ 33 Abs. 2 der WO).

Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 14.12.2023 einzureichen. 

Online-Wahl

Die Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben, bekommen vor Wahlbeginn die Authentifizierungsdaten per Wahleinladung an ihre E-Mail-Adresse zugesendet. In der Wahleinladung wird die Zeitspanne angegeben, in der die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Die Stimmabgabe muss in dieser Zeitspanne erfolgen.

Briefwahl

Die Briefwahl muss bis zum 20.12.2023, 15:00 Uhr schriftlich oder elektronisch beim Wahlvorstand (Wahlvorstandsvorsitzender David Ewald, david.ewald(at)pknrw.de, Tel.: +49 234 32 10176) beantragt werden. Eine Vorlage für die schriftliche Beantragung der Briefwahl finden Sie hier.