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Das Promotionskolleg NRW fördert herausragende Promovierende durch Zwischen- bzw. Abschlussfinanzierung von Promotionsvorhaben. Die finanzielle Unterstützung soll den Promovierenden Freiräume zur vertieften wissenschaftlichen Arbeit und zum Schreiben schaffen. Zum Zwecke der Frauenförderung werden explizit auch frauenspezifische Stipendien vergeben.
Gefördert werden Stipendien zur Zwischen- bzw. Abschlussfinanzierung von Promotionsvorhaben. Dies umfasst die Förderung
Antragsberechtigt sind alle Promovierenden, die bereits in einer der acht Abteilungen des Promotionskollegs NRW angenommenen sind.
Im Rahmen der Gleichstellungsstrategie schreibt das PK NRW zusätzlich Kurzzeitstipendien zur gezielten Förderung von Promovendinnen aus.
Die Höhe der monatlichen Förderung beträgt 1.500 Euro. Die Förderhöchstdauer im Rahmen dieses Stipendiums beträgt sechs Monate. Der Förderungszeitraum kann frühstens im September 2025 beginnen und muss Ende Februar enden. Promovierende des PK NRW können maximal zwei Mal in dieser Form durch das PK NRW gefördert werden.
Die Förderung stellt ein Stipendium im Sinne des § 3 Nr. 44 EStG dar.
Eine Erwerbstätigkeit während des Stipendiums ist grundsätzlich möglich, ist aber anzugeben. Die Erwerbstätigkeit darf den Umfang einer 50%-Stelle nicht überschreiten. Wird nach der Bewilligung eines Stipendiums ein Beschäftigungsverhältnis angestrebt, ist hierüber umgehend zu informieren, auch wenn der Umfang unterhalb einer 50%igen Beschäftigung liegt.
Ein Förderhinweis ist sowohl in der Promotionsschrift als auch in daraus entstandenen Publikationen und Präsentationen aufzunehmen, wenn das Stipendium zu der Publikation oder der Promotionsschrift beigetragen hat.
Stipendien werden nur auf Antrag vergeben; die Promovierenden stellen den Antrag direkt am PK NRW. Der Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen:
Bei Bedarf kann die Geschäftsstelle weitere formale Angaben über KISS abrufen (bspw. Immatrikulationsbescheinigung, Abschlusszeugnis).
Es können weitere Unterlagen in der entsprechenden Ausschreibung angefordert werden.
Es können ausschließlich Anträge berücksichtigt werden, deren Förderzeitraum frühstens im September 2025 beginnt und Ende Februar 2026 endet. Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Anträge können in der Geschäftsstelle des PK NRW in Bochum sowie per E-Mail an David Ewald (david.ewald@pknrw.de) bis zum 19.08.2025 eingereicht werden.
Die eingehenden Anträge werden zunächst auf formale Aspekte geprüft. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch die Kommission Promotionsförderung des PK NRW, die sich aus unterschiedlichen Fachvertreter*innen der Abteilungen zusammensetzt. Die Auswahl der Stipendiatinnen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen. Die Entscheidung über die Vergabe trifft der Vorstand des Promotionskollegs NRW auf Empfehlung der Kommission Promotionsförderung.
David Ewald, B.A.
Sachbearbeitung Promotionsangelegenheiten
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